Änderung der Quarantäne-Regelung in der Kindertagesbetreuung für die Stadt Bremerhaven ab dem 5. Februar 2022

Die vom Land Bremen beschlossenen Änderungen der „Ersten Verordnung zur Änderung der Dreißigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ werden für die Angebote der Kindertagesbetreuung in Bremerhaven auf Grundlage der Empfehlung des Leiters der Amtsstelle für Corona-Koordinierung (53C) Ronny Möckel wie folgt umgesetzt:

Die Betreuung findet in der Regel in den Stammgruppen (Wortlaut der Verordnung: „Bezugsgruppe“) statt. Sofern die Betreuung weiterhin in einer Kohorte organisiert werden muss, um ein möglichst hohes Maß an Betreuungszeiten vorhalten zu können, umfasst die Kohorte höchstens 60 Kinder.

Sobald ein positiver Test von einem Kind bzw. Beschäftigten vorliegt geht in der Regel die jeweilige Stammgruppe für die Dauer von fünf Tagen in häusliche Quarantäne. Nach fünf Tagen können die Kinder bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses wieder die Betreuungseinrichtung besuchen.

Die Tageseinrichtung oder die Tagespflegeperson informiert Personen, wenn diese zur Kohorte außerhalb der Stammgruppe gehören, dass ein positiver Test innerhalb der Kohorte vorliegt. Für die Kohorte, die nicht wie die Stammgruppe in Quarantäne ist, gilt ab dem letztmaligen möglichen Kontakt mit der infizierten Person für fünf Betreuungstage eine tägliche Testpflicht. Die Tageseinrichtung oder Tagespflege darf nicht ohne einen tagesaktuellen (24h) Nachweis eines negativen Testergebnisses betreten werden.

Die Erziehungsberechtigten sollen den Einrichtungen gegenüber hierfür einmalig eine schriftliche Erklärung abgeben.

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