Abfallgebühren steigen

Der Magistrat hat in seiner heutigen (28. August 2019) Sitzung beschlossen, die Gebühren für die Abfallentsorgung moderat zu erhöhen. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, gleichermaßen zu beschließen.

Wie Bürgermeister Torsten Neuhoff erklärte, bedeuten die Gebührenerhöhungen, die gesetzlich notwendig seien, beispielsweise für einen Dreipersonenhaushalt mit vierzehntägiger Abfuhr ab 2020 jährlich 6,72 Euro Mehrkosten, was monatlich 0,56 Euro entspricht.

Durch die bisherigen und zu erwartenden Entwicklungen bei den Kosten und bei der Nutzung des Abfallsystems wird zum 1. Januar 2020 eine Gebührenanpassung erforderlich. „Da die Entsorgungsbetriebe gesetzlich gehalten sind, kostendeckende Gebühren zu erheben, ist bei steigenden Kosten die Gebührenerhöhung unvermeidlich“, betont Bürgermeister Torsten Neuhoff, der die Vorlage eingebracht hat. „Ich gehe davon aus, dass Ende 2023 ein nahezu ausgeglichenes Gebührenergebnis auszuweisen sein wird.“

Die neuen Gebührensätze:

Die Gebühren betragen dann bei vierzehntäglicher Entleerung eines

  35-l-Abfallbehälters 89,16 Euro/Jahr (bisher 84,96 Euro)
  50-l-Abfallbehälters 121,08 Euro/Jahr (bisher 115,32 Euro)
  60-l-Abfallbehälters 140,28 Euro/Jahr (bisher 133,56 Euro)
  90-l-Abfallbehälters 210,36 Euro/Jahr (bisher 200,28 Euro)
  120-l-Abfallbehälters 283,56 Euro/Jahr (bisher 270,00 Euro)
  240-l-Abfallbehälters 567,12 Euro/Jahr (bisher 540,12 Euro)
  770-l-Abfallbehälters 1.656,60 Euro/Jahr (bisher 1.577,64 Euro)
  1100-l-Abfallbehälters 2.217,24 Euro/Jahr (bisher 2.111,64 Euro)


und bei wöchentlich einmaliger Entleerung eines

  35-l-Abfallbehälters 105,12 Euro/Jahr (bisher 100,20 Euro)
  50-l-Abfallbehälters 137,16 Euro/Jahr (bisher 130,56 Euro)
  60-l-Abfallbehälters 169,08 Euro/Jahr (bisher 160,92 Euro)
  90-l-Abfallbehälters 251,64 Euro/Jahr (bisher 239,64 Euro)
  120-l-Abfallbehälters 331,44 Euro/Jahr (bisher 315,60 Euro)
  240-l-Abfallbehälters 662,64 Euro/Jahr (bisher 631,08 Euro)
  770-l-Abfallbehälters 1.917,72 Euro/Jahr (bisher 1.826,40 Euro)
  1100-l-Abfallbehälters 2.484,72 Euro/Jahr (bisher 2.366,40 Euro)

 

Auch die sonstigen Gebührensätze sollen an die tatsächlichen Kosten angepasst werden.
Die sonstigen Gebührensätze betragen dann:

  • bei einmaliger Entleerung und Abfuhr (Polterabend) eines 120-l-Abfallbehälters 12,05 Euro (bisher 11,47 Euro),
  • für die Entsorgung der vorübergehend mehr anfallenden Abfälle mit dem vorgeschriebenen „amtlichen Bremerhavener Abfallsack“ 3,80 Euro (bisher 3,60 Euro),
  • bei einmaliger Entleerung und Abfuhr von hausabfallähnlichen Gewerbe- und Industrieabfällen für
    1. einen 120-l-Abfallbehälter 12,05 Euro (bisher 11,47 Euro),
    2. einen 240-l-Abfallbehälter 19,68 Euro (bisher 18,73 Euro),
  • bei Selbstanlieferung von Restabfällen aus Haushaltungen in Kleinmengen bis zu 1 m3 pro Anlieferung 3,80 Euro (bisher 3,60 Euro),
  • für Sperrabfall ab der zweiten Abfuhr 83,75 Euro (bisher 80,33 Euro), (die erste Abfuhr ist kostenlos),
  • für die Deponierung von Abfällen aus privaten Haushaltungen
    1. asbesthaltig 83,75 Euro/t (bisher 80,33 Euro/t),
    2. Bodenaushub bis einschl. LAGA-Einstufung Z 2 26,78 Euro/t (bisher 18,45 Euro/t),
    3. sonstige 48,33 Euro/t (bisher 46,35 Euro/t),
  • für die Lieferung von Garten- und Parkabfällen aus privaten Haushalten (für die Lieferung bis zu 1 m3 wird keine Gebühr erhoben) 85,72 Euro/t (bisher 82,21 Euro).

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