Wohnsitz ummelden - online

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Als Hauptwohnung gilt:

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: 
    • die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: 
    • Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: 
    • die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: 
    • Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
  • Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
  • Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine neue Hauptwohnung in Bremerhaven bezogen.

  • Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung über den Online Service:
  • Sie Sind innerhalb von Bremerhaven oder aus einer anderen Stadt in Deutschland nach Bremerhaven umgezogen.
  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind alleine oder mit Ihrer Familie umgezogen.
  • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikations-nummer (PIN).
  • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert. 
  • Sie haben ein Servicekonto

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mindestens ein Identitätsnachweis:

    Personalausweis Vorläufiger Personalausweis Ersatz-Personalausweis  Anerkannter und gültiger Pass Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
  • Bei Bezug eines Mietobjekts:

    Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei Bezug von Wohneigentum:

    Eigenerklärung
  • In den Fällen des erstmaligen Auszugs (nach Trennung oder Scheidung) eines minderjährigen Kindes aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung mit nur einem Elternteil:

    Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich (schriftliche Einverständniserklärung und Ausweiskopie). Diese Regelung gilt ebenso für den Wechsel der Haupt- bzw. Nebenwohnung eines Kindes bei getrenntlebenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht. 
  • Bei betreuten Personen:

    schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine andere Person:

    schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Bei Zuzug aus dem Ausland:

    letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten:

    Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Wenn Sie innerhalb von Bremerhaven umgezogen sind oder aus einer anderen Stadt in Deutschland nach Bremerhaven zugezogen sind, können Sie sich online, persönlich oder schriftlich anmelden.  

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen Sie sich persönlich in einem Bürgerbüro anmelden. Alle Personen, die angemeldet werden sollen, müssen dabei sein (auch Kinder).

Online-Wohnsitzanmeldung:

Sie können sich alleine oder mit Ihrer Familie online anmelden. Ausgenommen sind volljährige Kinder, die sich selber anmelden müssen.

Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.

  • Sie rufen den Online-Dienst  auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab
  • Nachdem die Meldebehörde alle Angaben überprüft hat, erhalten Sie nach 2-3 Tagen eine Mail..
  • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Hauptwohnung.
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Hauptwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Im Online-Dienst steht Ihre elektronische Meldebestätigung bereit und Sie aktualisieren die auf dem Ausweis gespeicherte Anschrift. Anschließend wird ein Aufkleber für Ihren Ausweis versendet. 
  • Der neue Adressaufkleber kommt per Post. Sie müssen ihn nur noch auf Ihren Ausweis kleben. Damit ist alles auf dem neusten Stand. 

Persönliche Wohnsitzanmeldung:

  • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten. 
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.

Schriftliche Wohnsitzanmeldung (per Post oder Mail):

  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn.
  • Sie fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.
  • Ihren Personalausweis ändern Sie im Nachhinein (ohne Termin) im Bürgerbüro.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

  • Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden (außer bei Zuzug aus dem Ausland).
  • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.
  • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden 
  • Bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinaus ist auch eine Änderung des Wohnortes im Reisepass notwendig.
  • Führerscheine werden nicht geändert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine.