Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnsitz bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. 

  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
  • Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Nebenwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
  • Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
  • Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. 

Voraussetzungen

  • Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mindestens ein Identitätsnachweis:

    Personalausweis Vorläufiger Personalausweis Ersatz-Personalausweis  Anerkannter und gültiger Pass Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
  • Bei Bezug eines Mietobjekts:

    Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei Bezug von Wohneigentum:

    Eigenerklärung
  • Bei betreuten Personen:

    schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine andere Person:

    schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Bei Zuzug aus dem Ausland:

    letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • Bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten:

    Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Persönlich Wohnsitzanmeldung:

  • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.  
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.

Schriftliche Wohnsitzanmeldung (per Post oder Mail):

  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn.
  • Sie fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.
  • Die Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird nicht geändert.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen Ihren neuen Nebenwohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine.