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EU - Finanzhilfeprogramme

Im Rahmen der EU-Förderprogramme gewährt die EU-Kommission direkte Finanzhilfen an öffentliche oder private Einrichtungen in den Mitgliedstaaten für Projekte, die über nationale Interessen hinaus weisen und mit der Politik der Europäischen Union zusammenhängen. Gefördert werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Forschung, Bildung, Kultur, Regionalpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Umwelt oder Informationsgesellschaft.

Die Gewährung einer EU-Förderung erfolgt jeweils auf der Grundlage eines bestimmten Programms. Für die Teilnahme sind je nach Bereich unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die Generaldirektionen und Kommissionsdienste, die Finanzhilfeprogramme verwalten, veröffentlichen auf ihrer Internetseite ihr Jahresarbeitsprogramm und Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen. Für die Förderperiode 2007-2013 gelten folgende Förderlinien:

Ziel1: Konvergenz (neue Bundesländer und ehem. Regierungsbezirk Lüneburg)
Ziel2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE- und ESF-Mittel über Länderprogramme)
Ziel3: Territorialer Zusammenarbeit (Interreg)
Sektorale Programme der Generaldirektionen

Jedes EU-Programm enthält eigene Vergabebedingungen wie Ziele, Themen, Zeitplan, verfügbares Budget, etc. Bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen die Antragsteller innerhalb einer Ausschlussfrist einen Projektvorschlag einreichen, der den angestrebten Zielen entspricht und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anträge werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien geprüft und bewertet. Die Entscheidung wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Allgemeine Grundsätze für die Gewährung einer EU-Förderung:

  • Es handelt sich um eine komplementäre Finanzierung, die EU-Kommission übernimmt nicht die Gesamtkosten eines Projekts;
  • Die Finanzhilfe darf nicht rückwirkend für eine bereits durchgeführte Maßnahme gewährt werden;
  • Für ein und dieselbe Maßnahme darf nur eine Finanzhilfe gewährt werden.
  • Die aktuellen europäischen Aktions- und Förderprogramme haben eine Laufzeit von 2007 bis 2013.
  • Einen guten Überblick über die bestehenden europäischen Förderprogramme bietet das Internetportal der Europäischen Kommission unter externer Link:  Beihilfen der EU. Hier sind die laufenden EU-Förderprogramme thematisiert und nach verantwortlicher Generaldirektion abrufbar. Zu jedem Programm gibt es auf den EU-Webseiten eine Übersicht zu Zielen, Laufzeit, Budget, Voraussetzungen für die Förderfähigkeit, Ablauf des Antragsverfahrens und Ansprechpartnern.

    Weitere Webseiten mit Infos zu Förderprogrammen:
    externer Link:  Europäische Förderprogramme und -Regeln
    externer Link:  www.foerderdatenbank.de

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/stadt-und-politik/bremerhaven-in-europa/eu-foerderangebote/
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