Ziel1: Konvergenz (neue Bundesländer und ehem. Regierungsbezirk Lüneburg)
Ziel2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE- und ESF-Mittel über Länderprogramme)
Ziel3: Territorialer Zusammenarbeit (Interreg)
Sektorale Programme der Generaldirektionen
Jedes EU-Programm enthält eigene Vergabebedingungen wie Ziele, Themen, Zeitplan, verfügbares Budget, etc. Bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen die Antragsteller innerhalb einer Ausschlussfrist einen Projektvorschlag einreichen, der den angestrebten Zielen entspricht und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anträge werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien geprüft und bewertet. Die Entscheidung wird dem Antragsteller mitgeteilt.
Allgemeine Grundsätze für die Gewährung einer EU-Förderung:
Einen guten Überblick über die bestehenden europäischen Förderprogramme bietet das Internetportal der Europäischen Kommission unter
Beihilfen der EU. Hier sind die laufenden EU-Förderprogramme thematisiert und nach verantwortlicher Generaldirektion abrufbar. Zu jedem Programm gibt es auf den EU-Webseiten eine Übersicht zu Zielen, Laufzeit, Budget, Voraussetzungen für die Förderfähigkeit, Ablauf des Antragsverfahrens und Ansprechpartnern.
Weitere Webseiten mit Infos zu Förderprogrammen:
Europäische Förderprogramme und -Regeln
www.foerderdatenbank.de
EU-Kommission: Neue Fonds, bessere Regeln (972.1 KB)
Übersicht über ausgewählte EU-Förderprogramme (65.1 KB)Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/stadt-und-politik/bremerhaven-in-europa/eu-foerderangebote/
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