Magistrat beschließt Einzelhandelskonzept als Grundlage für kommunale Bauleitplanung

Für die weitere Entwicklung der Seestadt Bremerhaven und die fundierte Bewertung von Einzelhandelsansiedlungen hat der Magistrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. September 2016, das dafür entwickelte Einzelhandelskonzept zur Kenntnis genommen und beschlossen. Das Konzept war in Auftrag gegeben worden, um die Versorgungsbereiche in Bremerhaven zu definieren und Entwicklungsbedarfe festzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem Konzept noch zustimmen.

Insgesamt 773 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 200.000 Quadratmetern wurden durch eine beauftragte Beratungsagentur untersucht und in die Bilanz und Prognose für den Bremerhavener Einzelhandel mit einbezogen. Das Ziel: zentrale Versorgungsbereiche mit klaren Grenzen zu definieren, um die dort verträgliche und notwendige Einzelhandelsentwicklung abhängig vom Sortiments-Bestand festzulegen. Auf diese Art wurde für die gesamte Stadt die aktuelle Versorgungssituation beleuchtet und ein Konzept für die Zukunft des Einzelhandels in der Seestadt entwickelt.

„Damit haben wir belastbare Zahlen und ein punktgenaues Werkzeug, um die positive Entwicklung Bremerhavens gezielt weiter voranzubringen – in der Innenstadt und auch in den einzelnen Stadtteilen“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz. „Das Einzelhandelskonzept bietet uns bei der Ansiedlung von Unternehmen in den einzelnen Stadtbereichen und damit auch bei der Gestaltung von Stadtteilen eine wichtige Entscheidungsgrundlage.“

So werden in dem Gutachten sechs Grundsätze und Ziele der Einzelhandelsentwicklung formuliert, die zur Erhaltung und Zukunft der städtebaulichen und einzelhandelsorientierten Struktur beitragen sollen. Dazu gehören Entwicklungsprioritäten ebenso wie die Beschränkung von Sortimenten und Empfehlungen für Neuansiedlungen.

Unter anderem sprechen sich die Gutachter dafür aus, die Qualität des Angebotes in der Innenstadt zu steigern und mit einer Verkaufsflächenerweiterung sowie Angeboten aus dem Sportartikel- und Wäschebereich sowie Spezialanbietern die Gesamtattraktivität der Innenstadt zu steigern. Die Leerstände im Norden der Innenstadt könnten beispielsweise genutzt werden, um dort unter dem Stichwort „Gesundheits-Quartier“ einen Schwerpunkt für die Gesundheitsversorgung zu bilden.

Durch ein geeignetes Profil der Geschäfte, Erlebnischarakter sowie Sortimentsqualität könne auch der Konkurrenz durch den Online-Handel adäquat begegnet werden. Dazu gehöre neben dem mobilen Marketing vor allem auch kostenfreies W-LAN sowie eine gezielte Besucherlenkung. Als problematisch sieht die Studie an, dass großflächige Märkte in der Nähe des zentralen Versorgungsbereichs (Innenstadt, Elbestraße, Rudloffstraße) Kundschaft auf sich ziehen, die dadurch als Laufkundschaft verloren geht. Um der weiteren Bildung und dem Ausbau von Einzelhandelsschwerpunkten entgegenzuwirken, sollten deshalb Nahversorger in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden.

Für die Stadtteile und Nahversorgungszentren sieht das Gutachten einen Ausbau der Verkaufsflächen vor, der sich an den jeweils vorhandenen Strukturen und Geschäften orientiert. So könnten in Leherheide sowohl der Drogeriemarkt als auch der Edeka-Markt ausgebaut werden, in Geestemünde durch das Stadtteilmanagement und den vorhandenen Wochenmarkt die zentrale Funktion des Konrad-Adenauer-Platzes stärker herausgearbeitet werden und in Wulsdorf das Stadtteilzentrum durch neue Verkaufsflächen (mindestens 5000 Quadratmeter) revitalisiert sowie Weg- und Austauschbeziehungen zum Fischereihafen geschaffen werden. In Lehe seien rund 2500 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Stärkung im Lebensmittelvollsortiment anzustreben und das Kistnerprojekt als Impulsprojekt für die südliche Hafenstraße umzusetzen. Zudem könne sich Lehe als Zentrum für multikulturelle Vielfalt und Nischengeschäft (Kultur, Gastronomie, Gewerbe) entwickeln.

Neben dem Erhalt von Ist-Zuständen spricht sich das Gutachten vor allem auch für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen aus sowie eine Begrenzung der Sortimente, um Alleinstellungsmerkmale zu schaffen. Für das Gewerbegebiet Bohmsiel wäre es denkbar, einen hochwertigen Möbelanbieter anzusiedeln, so die Gutachter.

Als wichtig erachtet das Konzept vor allem auch die Ansiedlung von Geschäften mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs (aperiodische Sortimente). Hiermit könnten sowohl der zentrale Versorgungsbereich in der Innenstadt als auch die Stadtteile und die Nahversorgungszentren gestärkt werden. Damit könne auch mehr Kaufkraft aus dem Umland gebunden und die Konkurrenzfähigkeit der Stadtzentren sichergestellt werden. Wichtig sei hierbei, durch die Sortimente keine Konkurrenzsituation und dadurch Umsatzeinbußen bei bereits bestehenden Geschäften herbeizuführen

Für die Beurteilung von Planvorhaben wurden für das Gutachten Bremerhaven-spezifische Kriterien entwickelt. So soll zukünftig geklärt werden, ob ein Ansiedlungsvorhaben nahversorgungsrelevant, zentrenrelevant oder nicht zentrenrelevant ist. Sowohl die Lage als auch die Größe des Vorhabens werden in die Bewertung mit einbezogen als auch der Qualitätsstandard wie hochwertig, konsumorientiert oder discountorientiert. So solle der Neuansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten in Randlagen entgegengewirkt werden und auch der unkontrollierten Ballung von Einzelhandels-Angeboten.

„Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Qualität des Warenangebots in der Seestadt verbessert werden muss. Hierfür ist eine Attraktivitätssteigerung unabdingbar. Dazu gehört sowohl die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gastronomie- und Dienstleistungsbereich als auch die Gestaltung des Umfeldes und die Verknüpfung mit touristischen Angeboten“, erklärte OB Grantz. „Besonders wichtig bei der Erstellung des Konzeptes war, dass sowohl die Umlandgemeinden als auch der Einzelhandelsverband Nordwest, die Arbeitnehmerkammer sowie die Stadtteilkonferenzen daran beteiligt wurden.“ Das Einzelhandelskonzept sehe nun klar umrissene Stadträume vor, die entsprechend dem vorhandenen Umfeld zu entwickeln seien. OB Grantz: „Dadurch haben wir für die zukünftige Bauleitplanung in unserer Stadt eine Komponente eindeutig und langfristig definiert, die für die weitere Entwicklung Bremerhavens als Oberzentrum der Region von großer Bedeutung ist.“

Es ist vorgesehen, das Einzelhandelskonzept der interessierten Fachöffentlichkeit gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband der Handelskammer in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen.

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