"Gute Nachrichten für Bremerhaven" - OB Grantz zum Landes-Nachtragshaushalt 2015

Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) wertet den heute (Dienstag, 17. November) gefassten Beschluss der Landesregierung zum Nachtragshaushalt 2015 als richtiges Signal zur Bewältigung anstehender finanzieller und kommunaler Herausforderungen. In den insgesamt 215 Millionen Euro Mehrausgaben sind 105 Millionen Euro für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen vorgesehen, mit denen das Bundesland die zusätzlichen Haushaltsbelastungen durch Flüchtlinge in den Städten Bremen und Bremerhaven für das Jahr 2015 ausgleicht. Unter anderem aufgrund von Steuermehreinnahmen beträgt die tatsächliche zusätzliche Kreditaufnahme durch das Land 30 Millionen Euro.

„Die Landesregierung hat damit angemessen auf die finanzielle Belastung durch den Flüchtlingszustrom reagiert. Mit diesem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und das sind gute Nachrichten für Bremerhaven“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz. „Für die Seestadt geht es dabei in 2015 abzüglich der bereits gezahlten Bundesmittel um einen Betrag von voraussichtlich rund 8 Millionen Euro, den wir als Kommune über die Haushaltsgrenzen hinaus bereits für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen geleistet haben.“

Aus Sicht von Sozialstadtrat Klaus Rosche (SPD) ist der Nachtragshaushalt ein dringend notwendiger Beitrag des Landes zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. „Diese Thematik können wir im Land Bremen nur zusammen lösen. Mit der Übernahme der Kosten für die Flüchtlinge für das Jahr 2015 wird das Land seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht. Auf die weitere Entwicklung in 2016 wird entsprechend zu reagieren sein.“

Vor dem Hintergrund zeigte sich OB Grantz auch über den Verlauf der Gespräche mit dem Präsidenten des Senat, Bürgermeister Carsten Sieling (SPD), erfreut: „Ich bin ihm außerordentlich dankbar dafür, dass er die Finanzierung der kommunalen Flüchtlingsausgaben auch über 2015 hinaus in der Verantwortung des Landes sieht.“ Dabei sei von grundlegender Bedeutung, die finanzielle Ausstattung der Schwesterstädte sachstandsbezogen und fair vorzunehmen.

Wichtig sei es vor allem, in der Diskussion um die Finanzierbarkeit des Flüchtlingszustroms nicht die Menschen aus dem Blick zu verlieren. Dabei gehe es sowohl um die Flüchtlinge selbst, als auch die Einwohner vor Ort. „Die Versorgung und Aufnahme der Flüchtlinge ist eine humanitäre Gemeinschaftsaufgabe, zu der wir alle unseren Teil beitragen. Ein zentraler Anker hierfür ist der soziale Frieden, der nicht durch das Gefühl der Benachteiligung einzelner Gesellschaftsgruppen beschädigt werden darf. Zusätzlich zur finanziellen Absicherung der Flüchtlingsthematik spielt deshalb auch der gesellschaftliche Rückhalt eine ganz wesentliche Rolle, den wir sorgsam und zum Wohl aller beachten werden“, betonte Grantz.

Derzeit sind in Bremerhaven rund 3000 Flüchtlinge aus 36 Nationen an verschiedenen Standorten untergebracht. Im Land Bremen ankommende Flüchtlinge werden zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven nach einem festgelegten Schlüssel von 80 zu 20 aufgeteilt. Bremen erhält von der Kostenübernahme des Landes in Höhe von 105 Millionen Euro einen Anteil von 96,4 Millionen Euro. Begründet wird dies unter anderem durch höhere Kosten in Bremen durch den Aufbau von Notunterkünften wie Zelten oder Containerdörfern. In Bremerhaven war das bisher nicht notwendig, weil genügend freier Wohnraum vorhanden war.

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