"Zeugnisse der Stadtgeschichte erhalten" - Baustadträtin Ehbauer zum geplanten Abriss der Tonnendachhalle auf dem ehemaligen Kistnergelände

Baustadträtin Dr. Jeanne-Marie Ehbauer hat das deutliche Votum der Stadtteilkonferenz Lehe zum Erhalt der Tonnendachhalle auf dem ehemaligen Kistnergelände erfreut zur Kenntnis genommen. "Es ist erfreulich, dass die Bürger meine Meinung teilen, dass wichtige Zeugnisse der Stadtgeschichte auch für kommende Generationen erhalten werden müssen."

Bedauerlicherweise werde Denkmalschutz allerdings oft nur als Schutz besonders „schöner“ Gebäude begriffen, obwohl schön eben nur eine subjektive Einschätzung sei. Grundsätzlich ginge es beim Denkmalschutz jedoch um besonders schützenswerte bauliche Kultur-, Stil- und/ oder Geschichtsdokumente - wie bei der Tonnendachhalle – der großen, stützenfreien Halle des ehemaligen Pressenhauses, die „aufgrund ihrer innovativen Dachkonstruktion als Zweigelenkbogendach in Eisenbeton das konstruktionsgeschichtlich gesehen interessanteste Gebäude des Ensembles ist.“ (Stellungnahme des Landesdenkmalamtes, August 2009).

Damit ist die Halle nach Meinung von Stadträtin Ehbauer geeignet, die Produktion des Baumaterials Kalksandstein zu veranschaulichen und an die herausragende Bedeutung der 1903 an diesem Standort durch Heinrich Friedrich Kistner errichteten Kalksandsteinfirma zu erinnern, die über 150 Jahre maßgeblich das Baugeschehen an der Unterweser geprägt hat. Die Baustadträtin sieht das Gebäude deswegen als wichtiges Zeitdokument der Stadtgeschichte, über dessen Abriss man nicht leichtfertig entscheiden darf. 

Auch vor dem Hintergrund des teilweise enormen Engagements für den Erhalt alter Bausubstanz von Privatpersonen, Wohnbaugesellschaften, den Mitarbeitern des technischen Rathauses und anderen. sei der Abriss des Industriedenkmals fatal, führt Ehbauer weiter aus. Entsprechend deutlich haben sich auch ihre untere sowie die obere Denkmalschutzbehörde der Stadt Bremerhaven und des Landes Bremen positioniert und in ihrer Stellungnahme auf § 1 Abs. 2 des Bremischen Denkmalschutzgesetzes verwiesen, wonach sich die zuständigen Behörden in besonderem Maße der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes anzunehmen haben, wenn das Land oder die Stadtgemeinde Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte von Kulturdenkmälern sind. 

Selbstverständlich kenne sie die angespannte Haushaltssituation der Stadt sowie die notwendigen Sanierungskosten der Halle genau und sehen auch die Probleme, räumt Ehbauer ein. Als Lösung richtet sie einen Appell an mögliche Investoren: „Wir wären sehr glücklich, wenn sich ein Investor mit einem guten Konzept für die Nachnutzung finden würde. Ich glaube nicht, dass die Politik dann an ihrem Beschluss festhalten würde. Dann gäbe es aus meiner Sicht auch kein Argument, an dem Beschluss der jetzigen Koalition festzuhalten.“ Als mögliche Nachnutzungen wären für die Baustadträtin sowohl kulturelle als auch kommerzielle Lösungen, wie zum Beispiel die Integration der Halle als Empfangshalle eines Hotels denkbar.

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