BIW-Einspruch gegen Wahlergebnis - Stadtwahlleiter Polansky: "Behauptetes Ausmaß von Zählfehlern bei Stimmzetteln offensichtlich aus der Luft gegriffen"

Über den Einspruch der Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) gegen die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven wird die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich in Ihrer Sitzung am 1. Oktober 2015 entscheiden. Die Wählervereinigung hatte ihren Einspruch im Vorfeld insbesondere damit begründet, dass es bei der Auszählung zu zahlreichen Fehlern zu ihren Lasten gekommen sei und in diesem Zusammenhang presseöffentlich die Behauptung von angeblich mehreren Hundert falsch ausgezählten Stimmzetteln aufgestellt.

Nach Einschätzung des Stadtwahlleiters, Magistratsdirektor Claus Polansky, hat die Wählervereinigung laut ihrem Einspruch tatsächlich jedoch nur sehr wenige Zählfehler festgestellt. Insgesamt seien lediglich 48 von 34.519 Stimmzetteln beanstandet worden, obwohl die BIW über mehrere Tage Einsicht in sämtliche Stimmzettel genommen hatte. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl sei damit bestätigt.

„Es ist unstrittig, dass das Auftreten von Fehlern bei der Auszählung in geringen Maßen nicht vollständig auszuschließen ist. Diese werden im nun anhängigen Einspruchsverfahren aufzuklären sein. Das gegenüber den Medien behauptete Ausmaß von Zählfehlern ist jedoch offensichtlich völlig aus der Luft gegriffen. Es ist nicht akzeptabel, wie die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, insbesondere der über 500 freiwilligen Schülerinnen und Schüler, so medienwirksam in ein schlechtes Licht gerückt wird“, so Polansky. „Wir können stolz darauf sein, dass sich so viele junge Leute hier ehrenamtlich engagiert haben“, so Polansky weiter.

Der Stadtwahlleiter befürchtet auch, dass die massiven unberechtigten Anfeindungen der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer es erschweren könnten, für kommende Wahlen ausreichend Freiwillige für diese Tätigkeit zu finden.

 

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