1,44 Millionen Euro für Flüchtlingshilfe in Bremerhaven - Senat beschließt Sofortprogramm zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen

Auf seiner heutigen Arbeitssitzung hat der Bremer Senat beschlossen, für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro bereitzustellen. Ein wesentlicher Punkt dieses "Zweiten Sofortprogramms" ist die Aufstockung des bereits bestehenden Landesprogramms zur Sprachförderung von Flüchtlingen um 2,2 Millionen Euro auf drei Millionen Euro. Davon entfallen 440.000 Euro auf die Stadt Bremerhaven. Bisher standen der Seestadt aus dem Programm zu Sprachförderung 160.000 Euro zur Verfügung.

„Damit reagiert der Senat in angemessener Weise auf die Rückmeldungen aus der Seestadt, aus den Dezernaten und den Schulen“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz, der an der Sitzung teilgenommen hat. „Angesichts der steigenden Zahl von Flüchtlingen kann eine ausreichende Sprachförderung nicht von der Stadt Bremerhaven allein geleistet werden und ist zudem Landesaufgabe. Für die jetzt beschlossene finanzielle Unterstützung bin ich deshalb dankbar – auch im Namen der Flüchtlinge, denn der Erwerb der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Wie sich die weitere Flüchtlingsproblematik und Finanzierbarkeit in allen Bereichen entwickelt, bleibt abzuwarten.“

Schuldezernent Michael Frost weist darauf hin, dass es in Bremerhaven durch den deutlich angestiegenen Zuzug von Familien mit nicht-deutscher Familiensprache einen enormen Bedarf an zusätzlichen Sprachanfängerklassen gibt. „Derzeit werden im Sekundar I-Bereich 10 Vorbereitungsklassen zu je 16 Schülerinnen und Schülern an vier Standorten beschult. Während die Immanuel-Kantschule solche Lerngruppen schon seit vielen Jahren beschult, sind aufgrund der Zuzüge die Standorte Gaußschule II, Schule am Ernst-Reuter-Platz und das Lloyd-Gymnasium neu dazugekommen.“ Die nun zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 440.000 Euro seien eine wirkungsvolle Hilfe, um den Bedarf bei der Sprachförderung und vor allem auch deren Qualität vorerst sicherzustellen.

Bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro zu Entlastung der Kommunen in der Flüchtlingsproblematik beabsichtigt der Senat, die Gelder entsprechend der tatsächlichen Zuweisung der Flüchtlinge an die Stadtgemeinden weiterzuleiten. Demzufolge entfallen nach den bisherigen Berechnungen auf die Stadtgemeinde Bremerhaven rund eine Million Euro und auf die Stadtgemeinde Bremen rund 4,2 Millionen Euro.

„Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine nationale Aufgabe. Ich halte es deshalb ebenso wie der Senat für erforderlich, zu länderübergreifenden Regelungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen sowie der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsprechend der Quotierung des Königsteiner Schlüssels zu kommen“, erklärte OB Grantz. Angesichts des weiter wachsenden Zustroms von Flüchtlingen sei zudem eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Betreuung und die Integration von Flüchtlingen zwingend notwendig.

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