Stadt Bremerhaven, IHK und Einzelhandelsverband lehnen Ansiedlung des Modemarktes Röther im ehemaligen Praktiker-Markt in Spaden ab

Erst über die hiesige Kaufmannschaft hat die Stadt Bremerhaven Kenntnis erlangt über das Ansiedlungsinteresse der Modemarktkette Röther im ehemaligen Praktiker-Markt in Spaden. Der für die Baugenehmigung verantwortliche Landkreis Cuxhaven und die Gemeinde Schiffdorf haben die Stadt Bremerhaven über dieses große Ansiedlungsvorhaben direkt an der Stadtgrenze Bremerhavens nicht informiert.

Es handelt sich hierbei um einen Modemarkt mit einer Verkaufsfläche von 4.300 m². Darüber hinaus soll ein Schuhfachmarkt mit 1.000 m² Verkaufsfläche sowie ein Lebensmittelfachmarkt mit weiteren 1.200 m² im ehemaligen Praktiker-Markt entstehen. Die Grundlage für diese Nutzungsänderung in einem ehemaligen Baumarkt bietet ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1976, der in den letzten 38 Jahren nicht angefasst und verändert wurde. Die beabsichtigte Ansiedlung zielt nicht auf das Discount-Sortiment, sondern auf höherwertige Produkte. Laut der firmeneigenen Internetseite des Unternehmens ist dessen Philosophie darauf ausgerichtet, auf „großzügigen und modern gestalteten Flächen die neuesten Trends der angesagtesten Modemarken“ zu präsentieren. Die beabsichtigte Ansiedlung steht damit in direkter Konkurrenz zu dem entsprechenden Einzelhandelsangebot im Textilbereich insbesondere in der Innenstadt Bremerhavens. Das Angebot wird aber auch zu einer Konkurrenz für Fachgeschäfte in Cuxhaven, Bad Bederkesa, Langen, Beverstedt und Loxstedt werden. Das Vorhaben widerspricht den Zielen des Landesraumordnungsprogramms in Niedersachsen in der geltenden Fassung vom September 2012. Dort wird ausdrücklich als Ziel bestimmt, dass die oberzentrale Funktion Bremerhavens für das niedersächsische Umland zu beachten ist. Weiter wird festgelegt, dass Verkaufsfläche und Warensortimente von Einzelhandelsgroßprojekten der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes, also Bremerhavens, entsprechen müssen. Aus diesen Festsetzungen hätte es nach Auffassung von Oberbürgermeister Melf Grantz zu einer Anpassung des Bebauungsplanes kommen müssen, was bis heute jedoch nicht geschehen ist. Aus diesem Grund habe der Landkreis Cuxhaven eine Bauvoranfrage des Unternehmens nach Informationen der Stadt Bremerhaven zwischenzeitlich positiv beschieden, sodass keine rechtlichen Möglichkeiten mehr gegen die Ansiedlung gegeben sind.

Oberbürgermeister Melf Grantz sieht daher weitere negative Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Stadt Bremerhaven zukommen. Mit großen Anstrengungen ist die Attraktivität des Einzelhandels in der Innenstadt Bremerhavens erhöht worden. Dadurch soll der Handel gegen die Angebote auf der „grünen Wiese“ und gegen die zunehmende Online-Konkurrenz gestärkt werden. Die jetzt bekanntgewordene Ansiedlung von Röther vor der Stadtgrenze gefährdet diese Entwicklung erheblich.

Die Stadt Bremerhaven wird jetzt sehr intensiv darauf drängen, dass der alte Bebauungsplan an die Ziele des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen angepasst wird, und wird sich dafür beim Landkreis und auch beim Land Niedersachsen gemeinsam mit den senatorischen Dienststellen einsetzen. Melf Grantz: „Bei dieser Ansiedlung handelt es sich nicht um einen Discounter, sondern um einen Modefachmarkt mit einem hochwertigen Segment, der direkt gegen die Anbieter in der Innenstadt Bremerhavens, aber auch Cuxhavens antritt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass weder Landkreis noch Gemeinde Schiffdorf die Stadt Bremerhaven im Vorfeld vor der finalen Genehmigung dieses Vorhabens schriftlich bereits im August 2014 informiert oder angehört haben. Wir haben viele Gremien und Ebenen in der kommunalen Kooperation und es hätte diverse Möglichkeiten gegeben, dieses Thema zu erörtern. Auch der Handelsverband Nordwest hat gegenüber der Gemeinde Schiffdorf seine strikte Ablehnung dieses Vorhabens ausgedrückt, trotzdem ist der Bauvorbescheid ergangen.“

„Die IHK Bremerhaven mit ihrem Einzelhandelsausschuss lehnt diese Ansiedlung ebenfalls ab, da Umsatzeinbußen bis hin zu Geschäftsaufgaben zu befürchten sind“, so IHK-Vizepräsident Hans-Joachim Fiedler.

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