Magistrat tritt Charta der Vielfalt bei - Oberbürgermeister Grantz unterzeichnet Urkunde

Die Umsetzung der "Charta der Vielfalt" beim Magistrat der Stadt Bremerhaven hat zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.


Um das Individualpotential der Beschäftigten wertschöpfend nutzen und somit von der Vielfalt profitieren zu können, ist ein „Diversity Management“ notwendig, das die Förderung interkultureller Kompetenz, gegenseitiger Wertschätzung, effektiver Kommunikation und Kooperation beeinhaltet. Im Imagebereich soll der Magistrat zukünftig als attraktiver Arbeitgeber in Erscheinung treten, der für die Herstellung von sozialer Gerechtigkeit sowie Chancengleichheit für Angehörige von Minderheiten steht und zusammen mit seinen Beschäftigten den Spiegel der Gesellschaft darstellt. Damit wird auch den Inhalten des Personalentwicklungskonzepts Rechnung getragen.

Mit der Unterzeichnung der Beitrittsurkunde verpflichtet sich der Magistrat gemäß den Statuten der Charta der Vielfalt:

  1. Eine Organisationskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Vorgesetzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften und Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.
     
  2. Personalprozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem generellen Leistungsanspruch gerecht werden.
     
  3. Die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anzuerkennen, die darin liegenden Potenziale wertzuschätzen und für die Institution gewinnbringend einsetzen.
     
  4. Die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs zu machen.
     
  5. Über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft zu geben.
     
  6. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity zu informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einzubeziehen.

Die Charta der Vielfalt wurde von Daimler, der BP Europa SE (ehemals Deutsche BP), der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom im Dezember 2006 ins Leben gerufen. Mehr als 1.850 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (insg. 97 Kommunen, u.a., die Freie Hansestadt Bremen), Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, die Bundesstadt Bonn und die Stadt Frankfurt/Main haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet. Träger der Initiative ist seit 2010 der gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e. V.

 

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