Countdown für Urnengang: 83 093 Wahlberechtigte sollen Kreuz auf XXL-Stimmzettel machen

Das Bürger- und Ordnungsamt hat am Osterwochenende das Wählerverzeichnis für die Europawahl erstellt und verschickt nun die Wahlbenachrichtigungen an 42 693 Bremerhavenerinnen und 40 400 Bremerhavener. Mit der grünen Karte ist die Stimmabgabe im Wahllokal am 25. Mai, aber auch bereits ab sofort die Briefwahl möglich.

Die Wahlberechtigten können sich diesmal unter 24 Parteien und Gruppierungen entscheiden. Der Stimmzettel erreicht dadurch eine Länge von 84 Zentimetern. Amtsleiter Horst Keipke hofft, dass die Beteiligung am Europa-Urnengang nicht weiter sinkt. 2009 machten gerade einmal 33,26 % von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Keipke: "Ein leichter Anstieg gegenüber der damaligen Europawahl wäre schon ein Erfolg."

Hinter die endgültige Zahl der Wahlberechtigten setzt er derzeit noch ein großes Fragezeichen - und das nicht nur wegen der stets üblichen melderechtlichen Veränderungen. Ungewiss ist insbesondere die Zahl der EU-Bürger, die sich in Bremerhaven an der Europawahl beteiligen wollen. Der Grund: Laut Europawahlgesetz können Wähler aus der Europäischen Union (EU) selbst entscheiden, ob sie ihre Stimme in ihrem Heimatland oder an ihrem gegenwärtigen ausländischen Wohnort abgeben. Von ihnen erhalten 103 EU-Bürger von Amts wegen eine Wahlbenachrichtigungskarte der Seestadt, weil sie in Deutschland schon an einer der Europawahlen 1999, 2004 oder 2009 teilgenommen haben und seither ununterbrochen in Deutschland gemeldet sind oder bereits bis zum Stichtag einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Die übrigen Unionsbürger, die hier wählen wollen, müssen bis spätestens 4. Mai die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen und erhalten dann ihre Wahlbenachrichtigung.

Mit der grünen Benachrichtigungskarte können die Wähler nicht nur ihr Kreuz in der Wahlkabine machen, sondern auch die Unterlagen für die Briefwahl anfordern. Wichtig dabei:

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen muss spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 23. Mai, 18 Uhr, im Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen, Stadthaus 1, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven, vorliegen.
  • Ausnahme: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Briefwahlantrag noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. Unbedingt beachten: Wer für einen anderen Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen will, muss eine Vollmacht mitbringen.

Für Briefwähler, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, hat das Bürger- und Ordnungsamt im Raum 25 des Stadthauses 1 und im Bürgerbüro Mitte (Hanse Carré) eigene Wahllokale eingerichtet. Die Briefwahlunterlagen können auch online unter www.bremerhaven.de beantragt werden.

Die Öffnungszeiten für Briefwähler:

Stadthaus 1, Raum 25: montags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, dienstags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Bürgerbüro Mitte, Hanse Carré: montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, sonnabends von 10 bis 14 Uhr.

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