Auch ohne eigenen Internetanschluss: Gesetzesblatt und Amtsblatt können in der Stadtbibliothek eingesehen werden

Das Gesetzblatt und das Amtsblatt werden ab dem 1. Januar 2013 in elektronischer Form geführt. Das sieht das Bremische Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften vor. Die Blätter werden im Internet unter den Adressen www. gesetzblatt.bremen.de und www.amtsblatt .bremen.de zum Abruf bereitgestellt.

Damit auch Bürgerinnen und Bürger ohne Internetanschluss Zugriff auf die Informationen haben, wird von der Stadtbibliothek Bremerhaven ein besonderer Service angeboten. Kunden der Stadtbibliothek können an den dortigen Internetplätzen bis zu einer Stunde täglich die elektronischen Informationen einsehen. Anmeldungen sind unter  0471 590-2705 oder direkt an der Information möglich. Der Ausdruck aus dem Gesetzesblatt und dem Amtsblatt kostet zehn Cent pro DIN A4-Seite. Die Stadtteilbibliothek Leherheide bietet den gleichen Service an,  0471 590-2480.

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