OB Grantz: "Kein prüfungsfreier Raum" - Rechnungsprüfungsamt hat volles Akteneinsichtsrecht

"Ich lasse keinen Zweifel daran, dass dem Rechnungsprüfungsamt vollumfänglich ein Akteneinsichtsrecht zusteht. Dieses umfasst mit der Einschränkung durch eine erkennbare Begründung auch Personal-Akten" - damit reagiert der Bremerhavener Oberbürgemeister Melf Grantz auf Medienberichte, laut denen er die Akteneinsicht des Rechnungsprüfungsamtes behindert.

“Das ist schlichtweg falsch. Das Rechnungsprüfungsamt hat ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht und sicher gibt es auch Fälle, bei denen die Kenntnis sensibler Daten aus der Personalakte für die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt von Relevanz sind”, so Grantz weiter.

Zur Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei aber sicherzustellen, dass nur die Unterlagen angefordert werden, die für die Prüfung erforderlich sind. “Um dies zu gewährleisten, gibt das Rechnungsprüfungsamt eine erkennbare Begründung für die Einsicht in bestimmte Personalakten ab”, ergänzt Magistratsdirektor Ulrich Freitag. Damit werde das verständliche Interesse der Beschäftigten an der Wahrung des allgemeinden Persönlichkeitsrechts gewährleistet. Diese Verfahrensweise entspreche auch dem geltenden Recht.

“Es ist nicht nachvollziehbar, warum ohne Begründung Informationen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften, Gesundheitszeugnissen, Behinderungen, Leistungsberichten, Abmahnungen oder Scheidungsurteilen aus vertraulichen Teilen von Personal-Akten angefordert werden”, so Freitag. Liege eine erkennbare Begründung vor, werde dem Rechnungsprüfungsamt selbstverständlich die gewünschte Einsicht in entsprechende Teile von Personalakten gewährt. Diese Begründung werde dann der jeweiligen Personalakte hinzugefügt, so dass die betroffenen Beschäftigten darüber Kenntnis erhielten.

“Sollte das Personalamt einer Einsicht in eine Personalakte widersprechen, so wird die Angelegenheit zunächst dem Oberbürgermeister vorgelegt”, so Freitag weiter. Habe dieser die Absicht, der Einsichtnahme ebenfalls nicht zuzustimmen, werde der Vorgang in Form einer Vorlage dem Magistrat vorgelegt.

“Auf diese Weise ist gewährleistet, dass jede Anfrage wegen einer gewünschten Einsichtnahme in Personalakten durch das Rechnungsprüfungsamt transparent bleibt. Zugleich hat das Rechnungsprüfungsamt ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht. Dazu stehe ich und das habe ich immer gesagt”, betont Oberbürgermeister Melf Grantz.

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