Die Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle erfordert zwingend die darüber in zwei Stufen zu erstellenden Nachweise in Form von Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweisen und Begleit-/Übernahmescheinen sowie die Führung eines Abfallregisters. Zum 01.04.2010 wird die elektronische Abwicklung dieses abfallrechtlichen Nachweisverfahrens und des Registers zur weitgehend alternativlosen Pflicht. Mit dem Stichtag erlischt die Möglichkeit, mit den bisher bekannten Papierformularen zu arbeiten.
Das Umweltschutzamt beim Magistrat der Stadt Bremerhaven weist auf Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren hin. Sie besteht in der Registrierung bei der ZKS-Abfall und der dortigen Einrichtung eines elektronischen Postfachs. Dies ist über Software- oder Portallösungen, aber auch über das Internetportal "Länder-eANV" auf
www.zks-abfall.demöglich. Für jede Firma, die gefährliche Abfälle erzeugt, befördert oder entsorgt und noch keinen Antrag auf Registrierung gestellt hat, wird es höchste Zeit sich registrieren zu lassen. Nur wer registriert ist, kann auch am Verfahren teilnehmen. Dabei ist zu bedenken, dass auch die firmeninterne Vorbereitung sowie die behördliche Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Unterstützung bei abfallrechtlichen Fragen für Firmen und Betriebe in Bremerhaven erhalten Sie beim Umweltschutzamt/Abfallbehörde unter der Telefonnummer 590 2162.
Für edv-technische Fragen wurde bei der ZKS-Abfall eigens ein Service Help Desk eingerichtet. Das Support Team ist erreichbar per e-Mail: support at zks-abfall.de oder auch telefonisch unter 01805 04 2010 (14 Cent/Min). Weitergehende Informationen sind auf den Webportalen der Länder
www.zks-abfall.de/ und
www.gadsys.de erhältlich.
Ihr Pressekontakt: Umweltschutzamt Bremerhaven, Stefan Jacob Tel.: 590 3041, E-Mail: Stefan.Jacob at magistrat.bremerhaven.de
Margarethe Menzel Tel.: 590 2046, E-Mail: Margarethe.Menzel at magistrat.bremerhaven.de
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/meer-erleben/stadt-haus/pressemitteilungen/2010/03/01/das-elektronische-nachweisverfahren-in-der-abfallentsorgung-kommt-firmen.26992.html
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