Schulpflichtig sind alle vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004 geborenen Kinder. Die Anmeldung geht grundsätzlich in der Grundschule des „Einschulbezirks", also wohnortnah, über die Bühne. Wenn ein Kind auf Wunsch seiner Eltern eine andere Grundschule besuchen soll, so muss der entsprechende Antrag zusammen mit der Anmeldung ebenfalls in der Schule des Einschulbezirks gestellt werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist an den Anmeldungstagen auch die Einschulung von „Kann-Kindern" möglich, die erst zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2010 sechs Jahre alt werden. Die Eltern sollten sich in der Kindertagesstätte beraten lassen, ob es für das Kind gut wäre, schon vor dem 6. Geburtstag zur Schule zu gehen. Bei Kindern, die noch keine Kita besuchen oder besucht haben, rät das Schulamt von einer vorzeitigen Einschulung ab.
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