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Mehr Wohngeld: Sozialamt rechnet mit Antragsflut zum Jahreswechsel

16.12.2008

Mehr Geld für Wohngeldempfänger: Zum ersten Mal nach acht Jahren wird der Mietzuschuss zum 1. Januar 2009 angehoben. Schon jetzt ist klar, dass wesentlich mehr einkommensschwache Haushalte als bisher die finanzielle Hilfe beziehen können. Das Sozialamt erwartet daher zum Jahreswechsel eine Antragsflut.

"Mit der Wohngelderhöhung stellt die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Energiepreise sicher, dass Wohnraum bezahlbar bleibt", sagt Sozialdezernent Melf Grantz. Der Zuschuss ist abhängig vom Familieneinkommen, der monatlichen Miete (oder der Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum) sowie der Zahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören.

Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Das Wohngeld, das nach einer detaillierten Leistungstabelle berechnet wird, erhöht sich um acht Prozent.
  • Die Höchstbeträge für Miete oder Wohneigentum-Belastung, die für den Wohngeldanspruch maßgebend sind, steigen um zehn Prozent.
  • Das Alter des Hauses hat keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Zuschusses.
  • In die Wohngeldberechnung fließt ein Betrag für Heizkosten ein, der nach Haushaltsgröße gestaffelt ist.
  • Als Ausgleich für die hohen Heizkosten in diesem Jahr soll es zudem eine Einmalzahlung für Wohngeldempfänger geben. Sie richtet sich ebenfalls nach der Zahl der Bewohner. So gibt es für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 Euro.

Die Erhöhung der Tabellenwerte und der Mietobergrenze hat laut Sozialamt zur Folge, dass die Zahl der Leistungsempfänger künftig erheblich ausgeweitet wird. Deshalb empfiehlt Sozialstadtrat Grantz: "Wer mit seinem Einkommen die bislang geltenden Einkommensgrenzen überschritten hat, sollte erneut seine Ansprüche überprüfen lassen." Als grobe Richtschnur, so der Dezernent, dienen ein Nettoeinkommen von 820 Euro bei einem Ein-Personen- und von 1130 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt.

Wohngeldempfänger, die über den 31. Dezember 2008 hinaus die Finanzspritze erhalten, müssen keinen neuen Antrag einreichen: Bei ihnen prüft das Sozialamt nach Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ob ihnen künftig ein erhöhtes Wohngeld zusteht. Auch die Einmalzahlung muss nicht gesondert beantragt werden.

Dennoch werden dem Sozialamt zahlreiche neue Anträge ins Haus flattern. Schon jetzt bittet daher Stadtrat Grantz um Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsförderung. Die seien zwar auf einen Ansturm eingestellt, doch würden sich in den ersten Monaten 2009 längere Warte- und Bearbeitungszeiten wegen des starken Besucherandrangs kaum vermeiden lassen.

INFO
Beratung der Abteilung Wohnungsförderung im Sozialamt

  • Sprechzeiten: Montag von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr
  • Anträge: Vordrucke gibt es ganztägig im Sozialamt, Abteilung Wohnungsförderung, Stadthaus 1, Zimmer 19. Sie können außerdem im Internet unter www.bremerhaven.de heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen und den Ansprechpartnern.
  • Terminabsprachen: Wegen des größeren Aufwands beim Antragsverfahren werden Antragsteller auf Lastenzuschuss (Eigentümer von Wohnraum) gebeten, vorab einen Termin mit der Wohngeldabteilung zu vereinbaren.


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