"Mit der Wohngelderhöhung stellt die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Energiepreise sicher, dass Wohnraum bezahlbar bleibt", sagt Sozialdezernent Melf Grantz. Der Zuschuss ist abhängig vom Familieneinkommen, der monatlichen Miete (oder der Belastung durch selbstgenutztes Wohneigentum) sowie der Zahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören.
Die Neuerungen im Einzelnen:
Die Erhöhung der Tabellenwerte und der Mietobergrenze hat laut Sozialamt zur Folge, dass die Zahl der Leistungsempfänger künftig erheblich ausgeweitet wird. Deshalb empfiehlt Sozialstadtrat Grantz: "Wer mit seinem Einkommen die bislang geltenden Einkommensgrenzen überschritten hat, sollte erneut seine Ansprüche überprüfen lassen." Als grobe Richtschnur, so der Dezernent, dienen ein Nettoeinkommen von 820 Euro bei einem Ein-Personen- und von 1130 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt.
Wohngeldempfänger, die über den 31. Dezember 2008 hinaus die Finanzspritze erhalten, müssen keinen neuen Antrag einreichen: Bei ihnen prüft das Sozialamt nach Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ob ihnen künftig ein erhöhtes Wohngeld zusteht. Auch die Einmalzahlung muss nicht gesondert beantragt werden.
Dennoch werden dem Sozialamt zahlreiche neue Anträge ins Haus flattern. Schon jetzt bittet daher Stadtrat Grantz um Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsförderung. Die seien zwar auf einen Ansturm eingestellt, doch würden sich in den ersten Monaten 2009 längere Warte- und Bearbeitungszeiten wegen des starken Besucherandrangs kaum vermeiden lassen.
INFO
Beratung der Abteilung Wohnungsförderung im Sozialamt
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/meer-erleben/stadt-haus/pressemitteilungen/2008/12/16/mehr-wohngeld-sozialamt-rechnet-mit-antragsflut-zum-jahreswechsel.19497.html
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