Laut Sozialgesetzbuch müssen private und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Jobs an Arbeitnehmer vergeben, die einen Behinderungsgrad von 50 oder mehr Prozent haben oder den Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Wenn die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt wird, ist für jede unbesetzte Stelle eine Ausgleichsabgabe fällig. Die liegt, je nach Schwerbehindertenquote des Betriebes, zwischen 105 und 260 Euro im Monat.
Im vergangenen Jahr waren beim Magistrat einschließlich der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) 329 von 4285 Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten besetzt. Das entspricht - wie bereits im Jahr 2006 - einer Quote von 7,02 Prozent. In der eigentlichen Stadtverwaltung (mit Schulen und Polizei) beträgt der Anteil 6,77, bei den EBB sogar 13,41 Prozent.
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/meer-erleben/stadt-haus/pressemitteilungen/2008/03/11/stadt-geht-weiter-mit-gutem-beispiel-voran-schwerbehinderten-quote-ueber.19709.html
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