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RaM Informationen

Liebe ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger,

hier möchten wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Rat der ausländischen Mitbürger (RaM) an die Hand geben und Ihnen damit eine nähere Vorstellung von dieser Interessenvertretung vermitteln. Die hier angesprochenen Fragestellungen und die Wahlordnung für den Rat sind in der PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Satzung des Rates der ausländischen Mitbürger für die Stadt Bremerhaven (RaM) (18.7 KB) geregelt.


Der RaM: Warum soll es ihn geben?

Die ausländischen Mitbürger besitzen mit Ausnahme der EU-Bürger, die auf kommunaler Ebene wahlberechtigt sind, kein Wahlrecht. Obwohl sie zu den Verpflichtungen des Gemeinwesen wie Steuern und Sozialabgaben herangezogen werden, und viele bereits seit langem ihren politischen Entscheidungsprozeß einzugreifen, bisher noch versagt.
Der RaM soll den ausländischen Mitbürgern in Bremerhaven Gehör verschaffen und ihre Interessen vertreten.
Die Bildung des RaM stellt also einen wichtigen Schritt zu einer politischen und rechtlichen Gleichstellung aller in Bremerhaven lebenden Menschen dar, unabhängig von ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit.


Der RaM: Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat er?

Der RaM kann über die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Anregungen und Beschlüsse an die Ausschüsse herantragen, die dort in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen.
Ein Vertreter des RaM ist hierzu zu hören.
Der RaM kann Anregungen und Anfragen über laufende Angelegenheiten der Verwaltung, die die ausländischen Mitbürger betreffen, an den Magistrat herantragen.

Bei Angelegenheiten, die in besonderer Weise ausländische Einwohner betreffen, muß der zuständige Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung einen Vertreter des RaM hören und mit ihm den Beratungsgegenstand erörtern.
Der RaM kann über alle Punkte, die er im Rahmen seiner Zuständigkeit in seinen Sitzungen berät, in eigener Verantwortung die Öffentlichkeit unterrichten und auch Presseerklärungen herausgeben.
Über die von ihm gleistete Arbeit hat er einmal jährlich einen Bericht zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat zuzuleiten.


Der RaM: Wie setzt er sich zusammen?

Der RaM besteht aus 15 gewählten Mitgliedern.
Als Mitglieder gehören ihm Vertreter von ausländischen Mitbürgern einzelner Staatsangehörigkeiten und Staatenlosen an.
Diese sind verpflichtet, die Arbeit des Gremiums nach besten Kräften zu fördern.


Der RaM: Wie wird er gewählt?

Die Mitglieder des RaM werden in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt.
Die Wahl findet grundsätzlich zusammen mit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung statt.


Der RaM: Wer darf ihn wählen?

Wahlberechtigt, d. h. das aktive Wahlrecht hat jeder ausländische Mitbürger, der am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Stadt Bremerhaven seinen Wohnsitz hat oder, sofern er im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht wohnt, sich sonst gewöhnlich in Bremerhaven aufhält und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bei Inhabern von mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung maßgeblich.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist.


Der RaM: Wer ist als Mitglied wählbar?

Wählbar ist, d. h. das passive Wahlrecht hat jeder ausländische Mitbürger, der am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Stadt Bremerhaven seinen Wohnsitz hat oder, sofern er im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht wohnt, sich sonst gewöhnlich in Bremerhaven aufhält, über eine Aufenthaltsgenehmigung oder über eine Aufenthaltserlaubnis-EG verfügt und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Inhabern von mehreren Wohnungen ist auch hier die Hauptwohnung maßgeblich.
Nicht wählbar ist, wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist.


Der RaM: Welche weiteren Regelungen enthält die Satzung?

Die Satzung regelt, wann ein Mitglied seinen Sitz im RaM verliert.
Weiterhin werden in der Satzung Angaben über den RaM-Vorsitz gemacht.
Nähere Einzelheiten zur Verfahrens- und Vorgehensweise kann der RaM in einer Geschäftsordnung für sich selbst festlegen.

In der Satzung wird ferner bestimmt, dass die Sitzungen des RaM grundsätzlich öffentlich sind und deutsch gesprochen wird.
Darüber hinaus wird die finanzielle Ausstattung und die Geschäftsführung des RaM geregelt.

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alexander.krock at bit.bremerhaven.de
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Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/meer-erleben/buerger-haus/rat-auslaendischer-mitbuerger/ram-informationen.23892.html
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