Vorzeitige Aufnahme in die Grundschule beantragen

Sie möchten ihr Kind vorzeitig einschulen lassen?

Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 30.06. 6 Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen. Als Antrag gilt für Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, die Anmeldung nach Einladung der zuständigen Grundschule. Für Kinder, die vom 01.10. bis 31.01. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, ist ein formloser, schriftlicher Antrag an der zuständigen Grundschule notwendig.

Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Voraussetzungen

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Als Antrag gilt die Anmeldung nach Einladung der zuständigen Grundschule. Die Anmeldung ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag schulpflichtig werden.

Eltern, deren Kinder im vorgenannten Zeitraum geboren sind, erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung.

Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das Kind schulreif ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Optional (bei getrennt lebenden Erziehungsberechtigen obligatorisch):

    Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten 

Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die vom 01.07. bis 30.09. eines Jahres 6 Jahre alt werden, erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie melden auf Wunsch das Kind am von der Schule vorgegebenen Termin an, dies gilt als Antrag. 

Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die vom 01.10. bis 31.01. des Folgejahres 6 Jahre alt werden erhalten keine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen zu der zuständigen Grundschule in der Anmeldezeit das Kind anmelden.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung insbesondere aufgrund des schulärztlichen Gutachtens.  Die Schule kann über die Eltern gegebenenfalls. eine Stellungnahme von der Kindertageseinrichtung anfordern.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden:
2 Wochen

Mit der Einschulungsbenachrichtigung werden jedes Jahr die genauen Antragsfristen mitgeteilt. Sie liegen in der Regel nach den Herbstferien.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden:
Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden:
10 - 11 Wochen

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden:
Für diese Kinder gibt es keine Fristen, da keine Benachrichtigung an Eltern mit Terminen versandt wurden.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.