Verlängerung des Nutzungsrechts einer Grabstätte beantragen

Um eine Grabstätte längerfristig zu erhalten, kann in diesem Fall das Nutzungsrecht verlängert werden.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer für eine Grabstätte gibt es folgende Möglichkeiten:

Sie können ein bereits bestehendes Nutzungsrecht verlängern oder die Grabstätte auflösen lassen.

Im Falle der Auflösung wird die Grabstätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

Selbstverständlich kann die Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. Das Nutzungsrecht kann um mindestens 5, längstens um 25 Jahre verlängert werden.

Ein Verlängerungsanspruch besteht nicht, wenn Sie die Grabstätte beispielsweise zuletzt nicht mehr gepflegt oder die Standsicherheit vernachlässigt haben.

Voraussetzungen

Es handelt sich um eine Wahlgrabstätte und Sie sind der oder die Nutzungsberechtigte an dieser Wahlgrabstätte. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Nach erfolgreicher Antragsprüfung und nach Zahlungseingang, wird die Wahlgrabstätte verlängert.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Wenn ein Grab aufgelöst werden soll, erhalten die Angehörigen oder Grabnutzungsberechtigten rechtzeitig Nachricht von der Friedhofsverwaltung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

14 bis 21 Tage.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".