Unterhaltsvorschuss beantragen

Sie sind alleinerziehend und bekommen keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.

Sie müssen das Kind dafür in Ihrem Haushalt ohne den anderen Elternteil erziehen. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt sein. Sie dürfen keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Beträge:

  • für Kinder bis 5 Jahre EUR 230 pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 301 pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 18 Jahren EUR 395 pro Monat

Nach Vollendung des 12. Lebensjahres hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur unter weiteren Voraussetzungen, siehe Abschnitt "Voraussetzungen".

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und
  • Das Kind lebt mit nur einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt und
  • Das Kind erhält vom anderen Elternteil keinen Unterhalt oder Unterhaltsleistungen oder
  • Das Kind erhält Unterhaltsleistungen, die geringer sind als der jeweils gesetzlich festgelegte Unterhaltsvorschusssatz.

Wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat gelten folgende Regeln:

  • Das Kind bezieht keine Leistungen zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter Bremerhaven. Oder:
  • Das Kind bezieht Leistungen zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter Bremerhaven und gleichzeitig erzielt der alleinerziehende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600,00 € monatlich. 

Oder:

  • Durch die Gewährung des Unterhaltsvorschusses ist das Kind nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen (Wegfall der Hilfebedürftigkeit). Dies gilt auch wenn der alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von weniger als 600,00 € monatlich bezieht.

Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Berechtigung wird im Einzelfall geprüft.

Voraussetzungen für das Kind oder den alleinerziehenden Elternteil (Beispiele):

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Staatsbürgerschaft der Schweiz
  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis
  • Besitz einer Blauen Karte EU
  • ICT-Karte
  • Aufenthaltstitel entsprechend § 1 Abs. 2a UhVorschG.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gültiger Aufenthaltstitel

    Bei ausländischer Staatsangehörigkeit. Gegebenenfalls mit Zusatzblatt.
  • Vaterschaftsanerkennung

    Wenn Sie nicht verheiratet sind oder waren: Urkunde, Beschluss oder Urteil.
  • Scheidungsbeschluss oder –urteil

    Wenn Sie geschieden sind.
  • Nachweis über den Trennungszeitpunkt

    Wenn Sie verheiratet sind aber dauernd getrennt vom Ehegatten leben, da die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft von einem der Ehegatten abgelehnt wird. Beispiel: Bestätigung Ihres Rechtsanwalts.
  • Unterhaltstitel

    Wenn vorhanden: Unterhaltsurkunde, Gerichtsbeschluss - Urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage.
  • Freistellungsvereinbarung

    Wenn vorhanden.
  • (Mahn-) Schreiben

    Wenn vorhanden: (Mahn-)Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes.
  • Kindergeld-Bescheid
  • Nachweise über Einkünfte des Kindes aus Vermögen und Arbeit

    Wenn vorhanden: zum Beispiel Einkünfte aus Zinsen, Arbeit oder Ausbildungsvergütung des Kindes.

Sie können den Unterhaltsvorschuss über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.

Onlinedienst

  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie ein Servicekonto.
  • Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
  • Der Onlinedienst führt Sie komfortabel durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Papierform

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie unter "Formulare" oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab.
  • Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.
  • Zuständige Stellen in Bremerhaven:
    • Amt für Jugend, Familie und Frauen
      Soziale Leistungen
      Hinrich-Schmalfeldt-Str. 40
      27576 Bremerhaven

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Widerspruch

  • Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Den Widerspruch können Sie bei dem Amt für Jugend, Familie und Frauen einlegen.
  • Der Widerspruch ist innerhalb 1 Monats schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.

Vorschuss

  • Wäre der andere Elternteil durchaus in der Lage, den Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen, handelt es sich um einen Vorschuss auf den Unterhalt, den sich die Unterhaltsvorschussstelle von dem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.

Asylverfahren

  • Mit einer Aufenthaltsgestattung (also während eines Asylverfahrens) können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen.

Duldung

  • Wenn Sie sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, können Sie ebenfalls keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen.  Ausnahme: Mit einer Beschäftigungsduldung können Sie Unterhaltsvorschuss erhalten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Unterhaltsvorschuss wird in der Regel ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bewilligt.
Der Unterhaltsvorschuss kann für 1. Monat rückwirkend bewilligt werden. Dazu müssen die Voraussetzungen erfüllt sein und eine Aufforderung zur Zahlung von Unterhalt nachgewiesen werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der jeweiligen Personal- und Arbeitssituation der zuständigen Stellen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Das Verfahren ist kostenfrei.