Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen

Bei einer über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Die öffentlichen Grünanlagen sind gärtnerisch gestaltete Anlagen und Freiflächen. Diese dienen der Bevölkerung in erster Linie als Erholungs-, Freizeit-, Sport- oder Spielflächen oder Liegewiesen. Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Voraussetzungen

  • Über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch, spätestens 3 Monate vor Beginn der genehmigten Sondernutzung, an das Gartenbauamt zu richten.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

3 Monate Antragsfrist

Wie lange dauert die Bearbeitung?

6 Wochen Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und beträgt mindestens 6 Wochen. Eine kürzere Bearbeitungszeit ist nicht auszuschließen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Benutzungsgebühr wird nach Art und Nutzung festgesetzt. Die Mindestgebühr beträgt 15 Euro.

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".