Rücknahme einer Grabstätte beantragen
Sie haben ein Nutzungsrecht einer Grabstätte und wollen dieses wieder abgeben?
Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der Ruhezeit durch Abgabe einer Verzichtserklärung zurückgegeben werden. Eine Rücknahme ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
Die vorzeitige Rückgabe einer belegten Grabstätte ist auf schriftlichen Antrag des/der Berechtigten mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist möglich.
Für vorzeitig zurückgegebene Grabstätten werden gegenüber der nutzungsberechtigten Person, nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung, die Pflegegebühren bis zum Ablauf der Ruhezeit erhoben. Die Rückgabe wird erst wirksam, wenn die fälligen Gebühren gezahlt worden sind.
Voraussetzungen
- Ein bestehendes Nutzungsrecht an der Grabstätte.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Schriftlichen oder elektronischen Antrag
Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird eine Rücknahme zum 01.01. des nachfolgenden Jahres erfolgen.