Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen oder möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben. 

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen.

Voraussetzungen

Die Person, die das Nutzungsrecht erhalten soll, muss damit einverstanden sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlichen oder elektronischen Antrag

Die Übertragung des Nutzungsrechts ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Die Übertragung des Nutzungsrechts kann nur in Angelegenheiten der städtischen Friedhöfe Spadener Höhe, Lehe I,II,III sowie Wulsdorf erfolgen.

Wenn das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar ist, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid und Grabbrief.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Angehörigen rechtzeitig und schriftlich von der Friedhofsverwaltung informiert. Sie haben nun die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern oder die Grabstätte innerhalb der gegebenen Frist abzuräumen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

14 bis 21 Tage

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".