Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. 

Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag auf Genehmigung eines Grabmales, Holzkreuzes, Liegeplatte oder anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen, Antragstellung nur durch Nutzungsberechtigten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Schriftlicher Antrag
  • Gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Genehmigung erteilt, mit Auflagen erteilt, mit Änderungen erteilt oder versagt. 

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Fristen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".