Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle 
  • Diese prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.