Anmeldung zur Aufnahme an einer Oberschule (Übergang 4 nach 5)

Sie möchten Ihr Kind für die 5. Klasse an einer Schule in Bremerhaven anmelden?

Sie haben die Wahl zwischen der Oberschule und dem Gymnasium. Die Wahl der Schulart ist eine verantwortungsvolle Entscheidung, bei der Sie durch die Schule unterstützt werden. Zum Halbjahreswechsel der 4. Klasse bietet Ihnen daher Ihre Grundschule Elterngespräche an. Nutzen Sie die Gelegenheit, von den Lehrkräften die Voraussetzungen Ihres Kindes für das Lernen in der Sekundarstufe I erläutert zu bekommen und besprechen Sie ausführlich die Vor- und Nachteile der beiden Schularten für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes. Gleichzeitig haben Sie als Erziehungsberechtigte die Gelegenheit zu schildern, wie Sie selbst Ihr Kind einschätzen. Sie kennen Ihr Kind auch aus anderen Lebenssituationen und verbinden mit der Wahl für Ihr Kind selbstverständlich auch Wünsche und Hoffnungen für die weitere Schullaufbahn. 

Die Entscheidung über die Anwahl der geeigneten Schulart für Ihr Kind liegt bei Ihnen. Sie müssen allerdings am angebotenen Beratungsgespräch teilgenommen haben. Nehmen Sie nicht an der Elternberatung teil, weist die Grundschule Ihr Kind einer Schulart zu.

Voraussetzungen

Das Kind muss die 4. Jahrgangsstufe besuchen bzw. in die 5. Jahrgangsstufe übergehen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Für alle Kinder der Bremerhavener Schulen wird der ausgefüllte Anwahlbogen benötigt sowie ggf. Nachweise, falls ein Härtefallantrag auf der Rückseite des Anwahlbogens gestellt wird.
  • Für alle anderen Kinder werden folgende Unterlagen benötigt:

    Nachweis über den Umzug nach Bremerhaven zum Schuljahresbeginn ausgefüllte Anwahlbogen  ggf. Nachweise, falls ein Härtefallantrag auf der Rückseite des Anwahlbogens gestellt wird ggf. das aktuellste Zeugnis

Sie erhalten von der Bremerhavener Grundschule rechtzeitig einen Anwahlbogen und ergänzende Informationen. Geben Sie daraufhin unbedingt drei unterschiedliche Wunschschulen an. Die Erst-, Zweit- und Drittwahl stellen eine Rangfolge dar. Haben Sie nur eine Schule gewählt und Ihr Kind kann an dieser Wunschschule nicht aufgenommen werden, nimmt es nicht mehr an dem weiteren Aufnahmeverfahren der Zweit- und Drittwahl teil und wird vom Schulamt einer Schule zugewiesen.

Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 5 wird mit einem technik-gestützten System zentral über das Schulamt Bremerhaven gesteuert. Das heißt, in der Reihenfolge der Erst- bis Drittwahl wird das Aufnahmeverfahren für alle Kinder pro Schule nacheinander und anonymisiert durchgeführt.

Stehen genügend Schulplätze zur Verfügung, werden alle Kinder aufgenommen, unabhängig vom Leistungskriterium oder der reginoalen Zuordnung der Grundschulen.

Falls die Nachfrage die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt, wird das sogenannte Aufnahmeverfahren durchgeführt. Dabei wird zwischen dem Gymnasium und der Oberschule unterschieden.

Das Aufnahmeverfahren für die Oberschule

  1. Zunächst werden gegebenenfalls bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze an Härtefälle vergeben.
  2. Anschließend werden bis zu einem Drittel der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze an Schüler:innen aus den zugeordneten Grundschulen vergeben, deren Lernentwicklungsbericht zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem Regelstandard liegen.
  3. Danach werden die Kinder aus den zugeordneten Grundschulen berücksichtigt, ohne dass es dabei auf das Leistungskriterium ankommt.
  4. Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, können auch Kinder aus anderen Grundschulen aufgenommen werden.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb der jeweiligen Gruppe das Los.

Das Aufnahmeverfahren für das Gymnasium

  1. Zunächst werden gegebenenfalls bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze an Härtefälle vergeben.
  2. Anschließend werden Schüler:innen aufgenommen, deren Lernentwicklungsbericht zum Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik Leistungen ausweist, die über dem Regelstandard liegen.
  3. Stehen danach noch Plätze zur Verfügung, können auch die weiteren Kinder aufgenommen werden.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen innerhalb einer Gruppe die für diese Gruppe zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet innerhalb dieser Gruppe das Los. 

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie einen Bescheid von der aufnehmenden Schule.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Eine Garantie zur Aufnahme an einer der Wunschschulen besteht nicht. 

Für Schüler:innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf "Wahrnehmung und Entwicklung" gelten gesonderte Aufnahmeformalitäten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Jedes Jahr wird ein Stichtag online veröffentlicht, bis zu dem der Anwahlbogen eingereicht und bei Bedarf der Härtefallantrag gestellt sein muss.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

2 - 3 Monate

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine