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Sterbefall

Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft die Hinterbliebenen oftmals völlig überraschend, so dass in der Regel keine Vorbereitung auf diese Ausnahmesituation erfolgt ist.

Was ist im Falle eines Todesfalls zu erledigen? (Sofortmaßnahmen)
  • bei einem Sterbefall in Wohnung: Arzt bzw. Notarzt benachrichtigen, Personalausweis des/der Verstorbenen bereit halten
  • bei Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt von der Einrichtung benachrichtigt

Wenn der Totenschein ausgestellt ist, benachrichtigen Sie Ihr Bestattungsinstitut.

Ein gutes Bestattungsunternehmen steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und sorgt für die Überführung Ihrer / Ihres Verstorbenen. In einem persönlichen Gespräch wird mit Ihnen der Rahmen der Bestattung besprochen. Für die Erledigung der Formalitäten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Witwen/Witwer auch Sterbeurkunde vom Ehepartner
  • bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
  • Renten- bzw. Pensionsbescheide
  • original Sterbe- oder Lebensversicherungspolicen
  • Grabdokumente

Weitere Formalitäten (Abmeldung von Unfall-, Haftpflichtversicherungen, Haushaltsauflösungen, etc.) übernimmt Ihr Bestattungsinstitut sicherlich gerne für Sie. Ihr Bestattungsinstitut gibt Ihnen auch gerne Auskunft über:

Bestattungsarten
Bestattungsvorsorge
finanzielle Absicherung der Bestattung


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Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/von-a-bis-z/lebenslagen/sterbefall.10833.html
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