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Sanierungsgebiete (Genehmigungen zu Vorhaben und Rechtsvorgängen)

Allgemeine Informationen:

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen u.a. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts und die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z.B. Grundschuld) der schriftlichen Genehmigung.



Zuständige Stelle / Abteilung:

Vermessungs- und Katasteramt

Verfahrensablauf:

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.



Erforderliche Unterlagen:

Die prüfungsrelevanten Unterlagen (z.B. Kaufvertrag, Grundschuldbestellungsurkunde) müssen beigefügt werden.

Fristen / Verfahrensdauer:

In der Regel ergeht die Genehmigung innerhalb eines Monats.



Kosten / Gebühren:

Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei. Sollte im Rahmen des Verfahrens aber auch eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erstellt werden, so kostet diese z.Zt. 28 €



Rechtsgrundlagen:

§ 144ff Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/vermessungs-und-katasteramt/sanierungsgebiete.14074.html
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