Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen u.a. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts und die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z.B. Grundschuld) der schriftlichen Genehmigung. |
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. |
In der Regel ergeht die Genehmigung innerhalb eines Monats. |
Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei. Sollte im Rahmen des Verfahrens aber auch eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung erstellt werden, so kostet diese z.Zt. 28 € |
§ 144ff Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) |
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/vermessungs-und-katasteramt/sanierungsgebiete.14074.html
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