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Ortsbaurecht

Allgemeine Informationen:


Die Mitwirkung bei Planfeststellungen und Baugenehmigungen, die Herstellung von Lageplänen sowie die Führung der Sammlung des Ortsbaurechts fallen unter diesen Begriff. Hierzu gehört auch die Verfahrensabwicklung für Ordnungsmaßnahmen in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten nach dem Baugesetzbuch.

Grundsätzlich ist das Vermessungs- und Katasteramt auch zuständig für die Verfahren zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte nach §24ff Baugesetzbuch. Allerdings hat der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf Widerruf auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechts für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der förmlich festgelegten Sanierungs- und Umlegungsgebiete verzichtet, so dass nur noch in diesen Fällen eine Vorkaufsrechtsverzichterklärung beantragt werden muss.



Zuständige Stelle / Abteilung:


Vermessungs- und Katasteramt

Zugehörige Dienstleistungen:

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/vermessungs-und-katasteramt/ortsbaurecht.13795.html
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