Die Mitwirkung bei Planfeststellungen und Baugenehmigungen, die Herstellung von Lageplänen sowie die Führung der Sammlung des Ortsbaurechts fallen unter diesen Begriff. Hierzu gehört auch die Verfahrensabwicklung für Ordnungsmaßnahmen in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten nach dem Baugesetzbuch. |
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