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Hausnummernvergabe und Umnummerierung

Allgemeine Informationen:

Hausnummer

Hausnummern sind wichtiger als sie auf den ersten Blick erscheinen. Sie sollen einen besseren Überblick über das Stadtbild schaffen.Das Anbringen der Hausnummern hat auch für die Bewohner einen sehr großen Wert In einem Notfall wird es so z.B. Rettungskräften (Ärzte), Feuerwehr und Polizei erleichtert, schnell am Einsatzort zu sein und schnelle Hilfe zu leisten. Dies kann in manchen Fällen lebensrettend sein.



Zuständige Stelle / Abteilung:

Vermessungs- und Katasteramt

Verfahrensablauf:

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

keine

Fristen / Verfahrensdauer:

ca. 1 Woche

Kosten / Gebühren:

keine

Sonstiges:

Bei der Errichtung von Neubauten werden die Hausnummern im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens festgesetzt und dem Bauherren mit der Baugenehmigung bekannt gegeben. Bei Umnummerierungen sind die Grundstückseigentümer über die beabsichtige Maßnahme vorher zu unterrichten. Nach Festsetzung der Umnummerierung erhalten die Grundstückseigentümer einen schriftlichen Bescheid. Bei Veränderung der Eingangssituation ( z.B. neuer Hauseingang, neuer Geschäftseingang ) kann eine zusätzliche Hausnummer vergeben werden, um z.B. für ein Geschäft eine eindeutige Adresse auszuweisen. Dieses erfolgt in der Regel durch ein formloses Schreiben, Telefonat oder per E - Mail. Der Eigentümer erhält einen schriftlichen Bescheid, der nicht kostenpflichtig ist.



Rechtsgrundlagen:

externer Link:  §38 a Bremisches Landesstraßengesetz vom 20 Dezember 1976 (Brem.Ges.Bl.S.341 ), mit Änderung vom 7.März 1983 (Brem.Ges.Bl.S.64)).

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/vermessungs-und-katasteramt/hausnummernvergabe-und-umnummerierung.24160.html
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