Die Grenzfeststellung dient der Rechtssicherheit und damit einer dauerhaften Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und der Wahrung des Grenzfriedens. |
Antrag auf Vermessung (123.4 KB)Den Antrag auf Grenzfeststellung kann der Grundstückseigentümer stellen oder jemand, der ein berechtigtes Interesse (z. B. Käufer) nachweisen kann und im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer handelt. Im Antrag ist anzugeben, wer die Gebühren der Vermessung trägt. |
Die von der Vermessung betroffenen Personen werden rechtzeitig zum Termin schriftlich oder telefonisch geladen. Die geladenen Personen können sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. |
Bremische Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung. |
Vermessungs- u. Katastergesetz |
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