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Grenzfeststellung

Allgemeine Informationen:

Die Grenzfeststellung dient der Rechtssicherheit und damit einer dauerhaften Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und der Wahrung des Grenzfriedens.
Die Mitarbeiter des Vermessungs- und Katasteramtes Bremerhaven überprüfen in der Örtlichkeit zunächst die bestehenden Flurstücksgrenzen mit ihren Grenzpunkten anhand des Katasternachweises. Fehlende Grenzzeichen werden neu markiert (abgemarkt). Dabei sind die Mitarbeiter des Vermessungs- und Katasteramtes Bremerhaven berechtigt, Grundstücke zu betreten oder zu befahren. Über die Abmarkung wird eine Niederschrift über den Grenztermin aufgenommen, das von den Beteiligten bzw. ihren Vertretern unterschrieben wird. Beteiligte, die nicht anwesend sind, wird das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung schriftlich bekannt gegeben.



Zuständige Stelle / Abteilung:

Vermessungs- und Katasteramt

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Antrag auf Vermessung (123.4 KB)


Voraussetzungen:

Den Antrag auf Grenzfeststellung kann der Grundstückseigentümer stellen oder jemand, der ein berechtigtes Interesse (z. B. Käufer) nachweisen kann und im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer handelt. Im Antrag ist anzugeben, wer die Gebühren der Vermessung trägt.



Verfahrensablauf:

Die von der Vermessung betroffenen Personen werden rechtzeitig zum Termin schriftlich oder telefonisch geladen. Die geladenen Personen können sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.



Kosten / Gebühren:

Bremische Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung.



Rechtsgrundlagen:

Vermessungs- u. Katastergesetz
Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/vermessungs-und-katasteramt/grenzfeststellung.12779.html
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