Die Notare haben die von ihnen beurkundeten Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. In der Geschäftsstelle werden die Verträge ausgewertet und um weitere wertrelevante Daten ergänzt. Mit Hilfe dieser gesetzlich verankerten Datenbasis ist es möglich, das Marktgeschehen nahezu lückenlos zu erfassen und zu dokumentieren. |
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