Einfacher Lageplan

Der einfache Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem Auszug aus der Liegenschaftskarte für

1. die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,

2. Nutzungsänderungen ohne Änderungen der Gebäudeabmessungen oder

3. Vorhaben von untergeordneter Bedeutung

erstellt werden.

Die Bauaufsichtsbehörde kann aber auch bei den genannten Vorhaben einen qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- oder Grenzverhältnisse erfordern.