Die Sachdaten des automatisierten Liegenschaftsbuchs gehören zu den Geobasisdaten, auf die alle anderen bodenbezogenen Informationen aufbauen. Zu allen Flurstücken wird die Flurstücks- und Lagebezeichnung, Nutzungsart, Flächengröße, sowie die Angaben zur Bodenschätzung nachgewiesen. Ebenfalls nachgewiesen ist der Eigentümer mit seinem Geburtsdatum, seiner Anschrift (teilw.), der Grundbuchbezeichnung, dem Eigentumsanteil und der Rechtsform. Ferner gibt es Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und Verfahren, Baulasten, Sanierung, Bodenordnung, Denkmalschutz, besonders geschützte Biotope, Natur-, Landschafts- ,Wasserschutz- und Wasserverbandsgebiete. |
Antrag auf Auszüge aus den Kartenwerken (132.8 KB)Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. |
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann bei Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigem Reisepasses Auskünfte aus dem ALB erhalten. |
Eine mündliche Auskunft erfolgt sofort, die Abgabe von Auszügen oder Auswertungen je nach Aufwand. |
je nach Auftrag ab 25 Euro |
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Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/vermessungs-und-katasteramt/alb.11142.html
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