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Wasserbehördliche Genehmigung

Allgemeine Informationen:

Wer eine Anlage in oder an einem Gewässer errichten will, bedarf einer wasserbehördlichen Genehmigung, Anlagen sind z. B. Brücken, Stege, Verrohrungen.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Umweltschutzamt

Voraussetzungen:

schriftlicher Antrag

Verfahrensablauf:

Einen Antrag können z. B. Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Baufirmen stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Beschreibung der Anlage
  • Lageplan (M.: 1 : 1000)
  • Zeichnungen (z. B. Querschnitt, Längsschnitt, Draufsicht)
  • ggf. Zustimmung des Grundstückseigentümers


Fristen / Verfahrensdauer:

Bearbeitungszeit: bis zu 6 Wochen

Kosten / Gebühren:

40 bis 920 € (nach Zeitaufwand)

Rechtsgrundlagen:

externer Link:  Bremisches Wassergesetz

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/umweltschutzamt/wasserbehoerdliche-genehmigung.11696.html
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