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Wasserbehördliche Erlaubnis

Allgemeine Informationen:

Wer ein Gewässer benutzt, bedarf einer wasserbehördlichen Erlaubnis, Benutzungen sind u. a. das Entnehmen und Einleiten von Wasser.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Umweltschutzamt

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung (16.3 KB)


Voraussetzungen:

schriftlicher Antrag

Verfahrensablauf:

Einen Antrag können z. B. Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Baufirmen stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Beschreibung der Benutzung
  • Lageplan (M.: 1 : 1000)
  • Zeichnungen (bei baulichen Anlagen)
  • ggf. Zustimmung des Grundstückseigentümers


Fristen / Verfahrensdauer:

Bearbeitungszeit: bis zu 6 Wochen

Kosten / Gebühren:

40 bis 2500 € (nach Zeitaufwand)

Rechtsgrundlagen:

externer Link:  Bremisches Wassergesetz
externer Link:  Wasserhaushaltsgesetz

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/umweltschutzamt/wasserbehoerdliche-erlaubnis.11693.html
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