Naturschutzgebiete
Ziel der Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen- oder Tierarten. Kriterien für Naturschutzgebiete können besondere Eigenart, hervorragende Schönheit oder Seltenheit sowie wissenschaftliche, naturkundliche und landeskundliche Bedeutung sein. In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebietes oder seiner Bestandteile sowie zu einer nachhaltigen Störung führen können. Im Vergleich zum Lanschaftsschutzgebiet besitzt das Naturschutzgebiet den höheren Schutzstatus. Bremerhaven besitzt derzeit nur ein Naturschutzgebiet, das eine Fläche von 4,3 ha ( 0,05 Prozent des Stadtgebiets ) umfasst.
Wie kommt es zu der Ausweisung eines Naturschutzgebietes?Naturschutzgebiet „Düllhamm“
Naturschutzgebiet Weserport-See
Landschaftsschutzgebiete
Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft können auch Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet, wo der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen Landschaftsschutzgebiete die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und die Bedeutung der entsprechenden Landschaft für die Erholung sichern, aber auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen.
Die Gesamtgröße der Landschaftsschutzgebiete im Land Bremen beträgt 8300 Hektar (Stand August 2006). In Bremerhaven gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 294 ha (3,7 Prozent des Stadtgebiets).
Übersichtskarte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Land Bremen (Stand August 2006) (544.1 KB)Landschaftsschutzgebiet Surheide-Süd/AhnthammsmoorLandschaftsschutzgebiet RohrniederungAuskünfte zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten erteilt Ihnen:
Herr Reinhold, Telefon 0471 590-2915, E-Mail:
Joerg.Reinhold at magistrat.bremerhaven.de Besonders geschützte Biotope Neben den großen zusammenhängenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gibt es eine Fülle von wichtigen, aber selten gewordenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen.
Für diese herausragenden kleinräumigen Lebensräume hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eröffnet, einen besonderen Schutzstatus zu erlassen. Mitte 1999 hat Bremen durch eine Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Seither sind etwa 600 selten gewordene Lebensräume unmittelbar unter gesetzlichen Schutz gestellt. Ein aufwendiges Unterschutzstellungsverfahren ist nicht notwendig. Die gesetzliche Grundlage bildet der
Paragraph 22a des Bremischen Naturschutzgesetzes.
Folgende Biototypen sind nach §22a des Bremischen Naturschutzgesetzes geschützt:
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen,
- Bruch-, Sumpf- und Auwälder,
- Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich.
Übersichtskarte der besonders geschützten Biotope (1.8 MB)
Auskünfte zu besonders geschützten Biotopen erteilen Ihnen folgende Ansprechpartner:
Frau Bartau, Telefon 0471 590-2041, E-Mail:
Sandra.Bartau at magistrat.bremerhaven.deFrau Dr. Jokat, Telefon 0471 590-2989, E-Mail:
Walburga.Jokat at magistrat.bremerhaven.de