Baumschutz
Bäume im Lande Bremen werden, außer auf Flächen die nach dem Bremischen Waldgesetz Wald darstellen, zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Schutzzweck ist die Pflege und Erhaltung des Baumbestandes im Lande Bremen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf das Stadtklima sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.
Fäll- und Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen unterliegen der Genehmigungspflicht. Hierzu muss ein Antrag an die untere Naturschutzbehörde gerichtet werden.
Merkblatt Baumschutz auf Baustellen(PDF 1,4 MB)
Bremer Baumschutzfibel - Das Wichtigste zum Baumschutz im Land Bremen
Merkblatt zum Sommerfällverbot(PDF 296,4 KB)
Artenschutz bei baumbewohnenden Tierarten(PDF 4,6 MB)
Impressionen
Frau Vollmerding 0471 590-2341
Frau Bartau 0471 590-2041
Weiterführende Links
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