Baumschutz

Bäume im Lande Bremen werden, außer auf Flächen die nach dem Bremischen Waldgesetz Wald darstellen, zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Schutzzweck ist die Pflege und Erhaltung des Baumbestandes im Lande Bremen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf das Stadtklima sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.

Fäll- und Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen unterliegen der Genehmigungspflicht. Hierzu muss ein Antrag an die untere Naturschutzbehörde gerichtet werden.

Baumschutzverordnung

Merkblatt Baumschutz auf Baustellen(PDF 1,4 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Bremer Baumschutzfibel - Das Wichtigste zum Baumschutz im Land Bremen

Merkblatt zum Sommerfällverbot(PDF 296,4 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Artenschutz bei baumbewohnenden Tierarten(PDF 4,6 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Frau Vollmerding  0471 590-2341
Frau Bartau  0471 590-2041