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Fäll- und Schnittgenehmigung nach der Bremischen Baumschutzverordnung

Allgemeine Informationen:

Wer einen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden will, muss eine Fäll- bzw. Schnittgenehmigung nach der Bremischen Baumschutzverordnung beantragen.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Umweltschutzamt

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Schnitt-/Fällantrag gemäß Baumschutzverordnung (35.2 KB)


Voraussetzungen:

Grundstücksbezeichnung, Name des Grundstückseigentümers sowie Angaben über Baumart und Stammumfang in 1 m Höhe und Begründung müssen angegeben werden.

Verfahrensablauf:

Der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte mit Zustim­mung des Grundstückseigentümers.

Erforderliche Unterlagen:

Ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben mit den erfor­derlichen Angaben.

Fristen / Verfahrensdauer:

Eine Bearbeitungsdauer von maximal ca. 2 Wochen nach Antragsein­gang wird angestrebt.

Kosten / Gebühren:

Die Gebühren für Genehmigungen nach der Baumschutzverordnung betragen 92,-- € bzw. 115,--€. Fällgenehmigungen nach dem Bremischen Naturschutzgesetz werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet.

Rechtsgrundlagen:

externer Link:  Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/umweltschutzamt/faell-und-schnittgenehmigung-nach-der-bremischen-baumschutzverordnung.11675.html
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