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Fäll- und Schnittgenehmigung nach der Bremischen Baumschutzverordnung
Allgemeine Informationen:
Wer einen geschützten Baum fällen oder stark zurückschneiden will, muss eine Fäll- bzw. Schnittgenehmigung nach der Bremischen Baumschutzverordnung beantragen. Zuständige Stelle / Abteilung:
Umweltschutzamt
Zugehörige Formulare:
Schnitt-/Fällantrag gemäß Baumschutzverordnung (35.2 KB)
Voraussetzungen:
Grundstücksbezeichnung, Name des Grundstückseigentümers sowie Angaben über Baumart und Stammumfang in 1 m Höhe und Begründung müssen angegeben werden.
Verfahrensablauf:
Der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.Erforderliche Unterlagen:
Ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben mit den erforderlichen Angaben.Fristen / Verfahrensdauer:
Eine Bearbeitungsdauer von maximal ca. 2 Wochen nach Antragseingang wird angestrebt.Kosten / Gebühren:
Die Gebühren für Genehmigungen nach der Baumschutzverordnung betragen 92,-- € bzw. 115,--€. Fällgenehmigungen nach dem Bremischen Naturschutzgesetz werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet.Rechtsgrundlagen:
Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen