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Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Erdwärme

Allgemeine Informationen:

Der Bau und Betrieb einer Anlage zur Nutzung der Erdwärme bedarf in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Umweltschutzamt

Voraussetzungen:

Schriftlicher Antrag

Verfahrensablauf:

Der Antrag auf Genehmigung ist durch den Bauherrn zu stellen. Er kann damit auch die ausführende Firma bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Arbeitsblatt W120 bei Erdwärmesonden
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung der Bohrung(-en) / Kollektoren im Maßstab 1:500
  • Herstellerinformationen der Erdwärmepumpe
  • Informationen über die Sicherheitseinrichtung
  • Sicherheitsdatenblatt der Wärmeträgerflüssigkeit
  • Herstellerinformationen und Qualitätszertifikate der Sonden / Kollektoren
  • Nachweis der errechneten Bohrtiefe bei Erdwärmesonden
  • Sicherheitsdatenblatt und Nachweis der Frostbeständigkeit des Verpressmaterials bei Erdwärmesonden
  • Nachweis über die grundwasserhygienische Unbedenklichkeit der Spülungszusätze bei Sonden
  • Hydrogeologische Stellungnahme zur Standorteignung für Erdwärmenutzung


Fristen / Verfahrensdauer:

Die Verfahrensdauer beträgt ca. eine Woche nach Eingang aller Unterlagen.

Kosten / Gebühren:

Die Gebühr wird nach Arbeitsaufwand berechnet. Eine Erlaubnis im Bereich Einfamilienhaus liegt ca bei 220,-- €.

Rechtsgrundlagen:

externer Link:  Bremisches Wassergesetz (BremWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.07.2002 (Brem. GBl. S. 245) in der jeweils geltenden Fassung

externer Link:  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) vom 04.04.1995 (Brem. GBl. S. 251) in der jeweils geltenden Fassung

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/umweltschutzamt/errichtung-einer-anlage-zur-nutzung-von-erdwaerme.11646.html
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