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Beantragung einer Transportgenehmigung
Allgemeine Informationen:
Wer gefährliche Abfälle oder Abfälle zur Beseitigung gewerbsmäßig befördert, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Zuständige Stelle / Abteilung:
Umweltschutzamt
Zugehörige Formulare:
Antragsformular Transportgenehmigung (132.9 KB)
Verfahrensablauf:
Gewerbetreibende / Firmen beschaffen sich zunächst ein Antragsformular (z.B. beim Umweltschutzamt / Abfallbehörde, alternativ im Internet)
Erforderliche Unterlagen:
Bei der Beantragung sind vorzulegen:
- Antragsformular nach Anhang I der Transportgenehmigungsverordnung (TGV)
- Weitere erforderliche Unterlagen für den Betriebsinhaber:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschl. einer auf den Einsammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung
- soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kfz gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll, zusätzlich der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer auf diese Tätigkeit bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung
- Weitere erforderliche Unterlagen für den gesetzlichen Vertreter des Betriebsinhabers, bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Erforderliche Unterlagen für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Nachweis über die Fachkunde
Fristen / Verfahrensdauer:
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird innerhalb von 14 Tagen über den Antrag entschieden.Kosten / Gebühren:
Die Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der Transportgenehmigung. Um die Transportgenehmigung inhaltlich zu Beschränken benötigen Sie einen Zusatzantrag (zu Beziehen über das Umweltschutzamt). Wird die Transportgenehmigung auf bestimmte Beförderungsgebiete und Abfallarten sowie zeitlich beschränkt, kann sich die Maximalgebühr von 5750,00 € deutlich reduzieren.Sonstiges:
Zum Transport von gefährlichen Abfällen benötigen sie zudem für jeden Abfall zu einer bestimmten Entsorgungsanlage einen Entsorgungsnachweis bzw. SammelnachweisRechtsgrundlagen:
Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz i.V.m. Transportgenehmigungsverordnung und der Abfallverzeichnisverordnung.