Umweltschutzamt/Wasserbehörde

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Grashoffstraße 7
3. Obergeschoss
27570 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Niels Jagsch

Abteilungsleitung
 0471 590-2777
 Niels.Jagsch@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Mo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Nutzen Sie bitte auch unseren virtuellen Beratungsservice (Link unten)

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: Haupteingang der Passage
Parken: Ausgewiesene PKW-Stellplätze auf dem Konrad-Adenauer-Platz
WC: 2. und 3.OG und im Außenbereich des Gebäudes zur Neumarktstraße

NEU: Nutzen Sie gern auch unseren virtuellen Beratungsservice!
Mit dem virtuellen Beratungsservice haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit mittels Videokonferenz mit zuständigen Ansprechpersonen ins Gespräch zu kommen und sich virtuell beraten zu lassen.

Aufgaben der Wasserbehörde

Aufgabe der Wasserbehörde ist u.a. der Schutz und die Überwachung der Gewässer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven. Dieses umfasst:

  • die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen)
  • das Grundwasser
  • die Reduzierung von potentiell schädlichen Einflussfaktoren auf die Gewässer, durch die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Auszug aus dem Wasserhaushaltsgesetz:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um

  • eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
  • eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
  • die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
  • eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“
     

Rechtsgrundlagen für das Handeln der Wasserbehörde sind neben dem Wasserhaushaltgesetz (WHG) insbesondere das Bremische Wassergesetz (BremWG), die Schutzgebietsverordnungen und die Anlagenverordnung in der jeweils jültigen Fassung.

Die Wasserbehörde erteilt Ihnen gern bei folgenden Themen Auskunft:

  • Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen
  • Überwachung der oberirdischen Gewässer
  • Überwachung des Grundwassers
  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Information zu wasserwirtschaftlichen Fragen

Außerdem werden von der Wasserbehörde verschiedene Projekte durchgeführt bzw. betreut, die aus Mitteln der Abwasserabgabe und der Grundwasserentnahmegebühr finanziert werden.

Hinweis auf Förderprogramme

Förderprogramm Regenwasserbewirtschaftung
Förderung von Dachbegrünungen, Entsiegelungen und Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier: http://bremer-umwelt-beratung.de/foerderprogramme.html

Förderprogramm zur Inspektion von privaten Abwasserkanälen

Jetzt einen Zuschuss bis zu 40 Prozent für die Inspektion privater Abwasserkanäle im Land Bremen sichern(PDF 428,5 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Terminankündigung: Donnerstag, 29.02.2024, Der Förderlotse der Bremer Aufbau Bank (BAB) informiert zum Thema Kanalzustandserfassung in der Stadtbibliothek Bremerhaven(PDF 750,2 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)