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Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen:
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister eingetragen wurde.
Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (z.B. Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Standesamt
Voraussetzungen:
Weil Personenstandsurkunden persönliche Daten enthalten, unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:
- der letzte Ehegatte
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Personen, die ein rechtliches Interesse (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes) an der Erteilung der Sterbeurkunde glaubhaft machen
- Geschwister des Verstorbenen (bei diesen reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus)
Verfahrensablauf:
Sie können die Urkunde durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen. Ebenso können Sie die Sterbeurkunde schriftlich (per Fax) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Bezahlung der Gebühren geregelt ist (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Erforderliche Unterlagen:
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person und Ausweis des Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- gegebenenfalls: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses
Kosten / Gebühren:
Die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Sterbefalls ausgestellten Sterbeurkunden für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt sind gebührenfrei. Für die Bestattung stellt der Standesbeamte dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde aus.
Weitere Urkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden (z.B. bei Überführung der Leiche in das Ausland) kosten je 10 Euro.
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
Personenstandsverordnung