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Geburtsurkunde
Allgemeine Informationen:
Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt und die Namen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt und sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben zum Geschlecht, zu den Namen der Eltern und zur Religionszugehörigkeit nicht aufgenommen.
Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses, die erstmalige Beantragung eines Personalausweises oder bei der Anzeige eines Wohnungswechsels bei der Meldebehörde (wenn für ein Kind noch kein Kinderreisepass ausgestellt wurde) benötigt.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Standesamt
Voraussetzungen:
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen (also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel) erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag stellen. Bei allen Standesämtern können Sie den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen und die Urkunden persönlich abholen. Sie können die Urkunden auch schriftlich oder per Fax beantragen, wobei Sie in diesem Fall jeweils mit dem Standesamt klären müssen, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Gebühren bezahlt werden (z.B. durch Überweisung oder bei der Abholung). Manche Gemeinden und Städte bieten inzwischen auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.
Wird die Urkunde nicht persönlich durch die berechtigte Person, sondern durch einen Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen eigenen Ausweis und den Ausweis des Vollmachtgebers beim Amt vorlegen.
Erforderliche Unterlagen:
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
- bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Kosten / Gebühren:
Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je 10 Euro
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz
Personenstandsverordnung