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Eintragung einer Lebenspartnerschaft
Allgemeine Informationen:
Zuständig zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft ist jedes Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz hat.
Welche Urkunden und Unterlagen für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und ist sehr unterschiedlich. Die nachstehenden Informationen treffen nur dann zu, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt haben, volljährig und Deutsche sind und keine minderjährigen Kinder haben. Ansonsten- insbesondere wenn ausländisches Recht beachtet werden muss- bitten wir Sie im Standesamt vorzusprechen. Wir beraten Sie dann gerne ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Eintragung einer Lebenspartnerschaft benötigen.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Standesamt