Direkt zum Seiteninhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen Direkt zur Suche springen Direkt zur Hilfeseite springen
Startseite Stadtplan & Routen Gästebuch Webcams Bremen.de
Navigation überspringen
Inhaltsbereich überspringen

Bescheinigung über die Eheschließung

Allgemeine Informationen:

Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine "Bescheinigung über die Eheschließung". Daneben können Sie sich Eheurkunden ausstellen lassen, die beispielsweise zur Änderung von Ausweispapieren und in Rentenangelegenheiten gebraucht werden.

Überlegen Sie sich bereits vor der standesamtlichen Trauung, wie viele Exemplare an Eheurkunden Sie benötigen, und lassen Sie sich diese bei der standesamtlichen Trauung gleich mit ausstellen. Wenn Sie über die benötigte Anzahl im Zweifel sind, lassen Sie sich vom Standesbeamten beraten.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Standesamt

Verfahrensablauf:

Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden. Dagegen werden Eheurkunden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, bestellt werden.

Kosten / Gebühren:

  • Bescheinigung: gebührenfrei
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 10 Euro


  • Rechtsgrundlagen:

    externer Link:  Personenstandsgesetz
    externer Link:  Personenstandsverordnung

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/standesamt/bescheinigung-ueber-die-eheschliessung.14090.html
    © bremerhaven.de 2009