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Ummeldung Hundesteuer
Allgemeine Informationen:
Wird der Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, muss der Hund in der bisherigen Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Eine Ummeldung findet nicht automatisch statt. Zuständige Stelle / Abteilung:
Hundesteuer
Voraussetzungen:
Die Anmeldung kann erfolgen:
- persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
- schriftlich
Verfahrensablauf:
Die Hundemarke muss mit der Abmeldung zurückgegeben werden.
Fristen / Verfahrensdauer:
Innerhalb von zwei Wochen nach Wohnsitzwechsel ist die Ummeldung erforderlich.
Rechtsgrundlagen:
Hundesteuerortsgesetz