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Ummeldung Hundesteuer

Allgemeine Informationen:

Wird der Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt, muss der Hund in der bisherigen Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.

Eine Ummeldung findet nicht automatisch statt.


Zuständige Stelle / Abteilung:

Hundesteuer

Voraussetzungen:

Die Anmeldung kann erfolgen:
  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich


Verfahrensablauf:

Die Hundemarke muss mit der Abmeldung zurückgegeben werden.

Fristen / Verfahrensdauer:

Innerhalb von zwei Wochen nach Wohnsitzwechsel ist die Ummeldung erforderlich.

Rechtsgrundlagen:

externer Link:  Hundesteuerortsgesetz

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/ummeldung-hundesteuer.16063.html
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