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Ermäßigung der Hundesteuer

Allgemeine Informationen:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer um die Hälfte (= 45,00 € im Jahr) ermäßigt werden. (Siehe Verfahrensablauf)

Zuständige Stelle / Abteilung:

Hundesteuer

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Hundesteuerermäßigung (70.0 KB)


Voraussetzungen:

Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Ermäßigung der Hundesteuer kann beantragen:
  1. Gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten.
  2. Alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt.  Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 1053 €. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Laufzeit der Hundesteuermarke (derzeit bis 2014) ausgesprochen, so dass der Antrag nicht jedes Jahr neu gestellt werden muss.
  3. Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt  nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.


Verfahrensablauf:

Auch wer über ein geringes Einkommen verfügt wird, kann u.U. Anspruch auf eine Ermäßigung haben.

Erforderliche Unterlagen:

Mitzubringen bzw. beizufügen sind:

Zu 1.)
Gewerbeschein
Zu 2.)
Rentenbescheide
Zu 3.)
Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen, sowie Nachweise über die Belastungen (Miete, Heizung, etc.)

Sonstiges:

Die Ermäßigung nach Nr. 3 wird immer nur für das laufende Jahr ausgesprochen und muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres neu beantragt werden, um eine Ermäßigung für das volle Kalenderjahr zu erhalten. Bei verspäteter Antragstellung gilt die Ermäßigung erst ab dem Antragsmonat.

Rechtsgrundlagen:

externer Link:  Hundesteuerortsgesetz

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/ermaessigung-der-hundesteuer.16064.html
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